Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 10 (1890)
- Issue
- Heft 10 (1.10.1890)
- Date
- 1890-10-01
- Page
- Seite 227 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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227 leiblich-stoffliches und geistig-göttliches. Dies liegt auch in dem biblischen Ausspruch: Gott schuf den Menschen in seinem (Gottes) Ebenbilde; diese Ebenbildlichkeit kann nur eine geistige sein, denn Gott hat keinen Leib, ist unkörperlich. Hieraus geht die Unsterblichkeitslehre bei Moses als eine logische Consequenz hervor. Die Seele des Menschen ist geistig, göttlich; sie kann als solche nicht untergehen» sie ist unsterblich. Daß Moses die Unsterblichkeitslehre nicht gekannt haben solle, ist unmöglich; sie war den Aegyptern bekannt, unter denen er lebte, deren Todten- und Seelencultus er täglich vor Augen hatte, deren Schulen er besuchte, deren Bildung er genoß. Er hat sie auch ausgesprochen; sie liegt in dem Dualismus des Menschen, in seiner seelischen Belebung und göttlichen Ebenbildlichkeit. Warum aber, fragt man, hat Moses das Unsterblichkeitsdogma nicht direkt und ausdrücklich ausgesprochen nnd gelehrt? Er hätte keine Veranlassung dazu, weil es von Niemand geleugnet, sondern allgemein anerkannt wurde. Was er im Gegensatz zu dem herrschenden Unsterblichkeitsglauben anders und abweichend zu lehren hatte, war eine psychische Unsterblichkeit, ein seelisches Fortleben des Menschen und dies hat er gelehrt. Wo? fragt man. In der Lehre von dem dualistischen Wesen des Menschen, unterschiedlich von dem der Thiere. Moses hatte aber auch keinen Raum in seiner Gesetzgebung für eine dogmatische Lehre. Er spricht nicht einmal die Grundlehren für seine Gesetze aus, — und kein Gesetzgeber thut dies; in neuerer Zeit werden die leitenden Motive höchstens als Mittel der Erklärung und Rechtfertigung den Gesetzen beigelegt, — sondern er stellt Gesetze für das praktische Leben auf, deren Prinzipien und Grundsätze erst aus diesen Gesetzen zu abstrahieren sind. So fehlt z. B. der Grundsatz der Nächstenliebe als solcher, die Gesetze der Nächstenliebe aber sind vorhanden. Es ist selbstredend, daß diese Liebe dem befreundeten Nächsten gewährt werde, dem verfeindeten Nebenmenschen gegenüber aber, der uns kränkt und haßt, lautet das Gesetz: „deinem Feinde gegenüber sinn nicht auf Rache und trag ihm nicht Haß nach, sondern frag ihn nach dem Grunde seines Hasses und stell ihn zur Rede über sein Thun, denn auch dein feindlicher Bruder ist immer noch Bruder und Nebenmensch, und lieben sollst du ja deinen Nebenmenschen wie dich selbst." Und auch dein Fremden gegenüber im Lande ist gesagt: „Setz ihn nicht zurück, sondern stell ihn dem Eingeborenen gleich; lieben sollst du ihn wie dich selbst. (Lev. 19). Das Christentum stand in dieser Beziehung ursprünglich nicht im Gegensatz zum Judentum; Jesus betont ausdrücklich die Gültigkeit des überlieferten jüdischen Gesetzes ohne irgend welchen Abbruch, auch wird dasselbe von ihm und seinen Jüngern befolgt. Wenn er im Gegensatz zur formalen Werkheiligkeit, Gesinnung, Grundsatz und Lehre hervorhob, so wich er hierin vom Judentum nicht ab und lehrte nichts Neues. Moses meinte es nicht anders, und die Propheten lehrten nicht anders. Erst das spätere Christentum und die Paulinische Kirche hob das Gesetz als solches auf und beschränkte sich auf die Lehre. Einestheils war dies der neuen Heidenchristen wegen erforderlich, denen der Eintritt in das neue religiöse Bündnis erleichtert werden mußte, andernteils waren auch viele Gesetze der veränderten politischen Verhältnisse wegen für die Juden unhalt- und unausführbar geworden. Das Gesetz soll ja die Lehre uicht aufheben, sondern fußt darauf, und die Gesinnung, die freie Entschließung zu und das innere Bewußtsein von der guten