Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 10 (1890)
- Issue
- Heft 8 (1.8.1890)
- Date
- 1890-08-01
- Page
- Seite 181 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2969669-2969933-2969942--2984-2976668- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
— 181 — Religionsgemeinde öffentliche Urkunden, die Unterschrift des Vorstandes bedarf keiner weiteren Anerkennung, seine Legitimation erfolgt durch Bekanntmachung im Amtsblatt. Der fünfte Nachttag vom 7. Dezember 1877 erhöhte das Steuermaximum von 300 Mk. auf 500 Mk. Der sechste Nachttab von 1886 setzte die Sttmmenzahl auf ‘/» herab und beseitigte die Ausgabe offizieller Wahbzettel. Das durch diese vielen Nachträge bereits umgeänderte, 1877 einheitlich redigierte Statut ward seit 1886 einer Revision unterzogen. Seit 1887 hat die Gemeinde ein „Revidiertes Statut", das wie sämmtliche Vorgänger vom Kultusministerium bestätigt ist. Es hat auf Grundlage des bisherigen Statuts veraltete Bestimmungen und ursprünglich offen gehaltene Lücken beseitigt, für Angelegenheiten des Kultus und der Religionsschule dem Rabbiner das Stimmrecht wieder eingeräumt, und zu Beschlüssen in solchen Angelegenheiten den Gemeinderat bei Anwesenheit von 10 Mitgliedern für zuständig erklärt, mit einfacher Mehrheit wenn der Rabbiner dem Antrag zustimmt, andernfalls mit 3i* Mehrheit. Das alte Statut ließ Gemeindeversammlungen zu. Sie wurden seit seinem Bestehen nie gewünscht noch einberufen und sind jetzt auch aus dem Statut beseitigt. - Die Rabbinerwahlen, die bisher der Gemeinde zustanden, erfolgen fortan durch einen um 12 andere Gemeindemitglieder erweiterten Gemeinderat. Die bisherige Bestätigung der Gemeinderatswahlen durch das Kultusministerium ist aufgehoben. Bildet das Statut das Gerippe einer Religionsgemeinde, so der Kultus, Synagoge, Religionsschule, Wohlthätigkeit, ihr Fleisch und Blut. Abgesehen von den 10 Wohlthätigkeitsvereinen, zum Teil aus ältester Zeit, (von 1750 mtbi 1790) führte die im Februar 1889 veröffentlichte Zusammenstellung der „'Stiftungen in der israelitischen Religionsgemeinde in Dresden" deren 63 auf, die bis auf 6, im letzten Halbjahrhundert errichtet sind. Zu ihnen kamen seitdem zwei, darunter die am 19. Juni 1889 zum Wettin-Jubelfeste in dankbarer Erinnerung dessen „was in dem letzten Halbjahrhundert unter der segensreichen Regierung, wie der Könige Friedrich August und Johann, so der gegenwärtigen und insbesondere unter der hochherzigen Empfehlung und Förderung des unvergeßlichen König Johann, an grundlegenden Gesetzen und ersprießlichen Einrichtungen zur Gleichstellung der Bekenntnisse, zur Förderung des religiösen Friedens dem glücklichen Sachsenlande gewährt wurde," mit 15 000 Mk. errichtete „Wettin-Jubelfest-Stistung der israelitischen Religionsgemeinde zu Dresden" für eine Freistelle im Carola-Krankenhaus daselbst. Das fünfundzwanzigjährige Synagogenjubiläum bot den Ausgang für Anbahnung zeitenffprechender Synagogenreformen: Einführung deutscher Lieder (1867) und der Orgel (seit 1870). Diese wurde ermöglicht durch Legat des 1869 verstorbenen Vorstehers Commerzienrat Moritz Aron Meyer von 2000 Thlr. und durch 1000 Thlr, Schenkung seiner Wittwe. Für die Orgel erklärten sich bei schriftlicher Umfrage des Vorstandes von den 123 Stimmberechtigten 86 Mitglieder. Der Widerspruch Einzelner wurde auf Befürwortung des Gemeinderats und des Oberrabbincrs Dr. Landau vom Kultusministerium zurückgewiesen. Damals wurdexdarauf hingewiesen, daß Dr. Beer schon 1848 erklärt Hat, es sei „die Anbahmmg zur künftigen Einführung einer Orgel beim Gottesdienst anzuraten." *)) > Oberrabbiuer Dr. Landau betonte: Der Orgel stehe kein dogmatisches und rituelles Bedenken entgegen. Es frage sich nur, ob sie der Gemeinde zu- ') Wolf, Dr. B. Beer S. XI II