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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1890-08-01 · Heft 8 (1.8.1890) · p. Seite 180

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
10 (1890)
Issue
Heft 8 (1.8.1890)
Date
1890-08-01
Page
Seite 180 (sequence 12)
Language
German
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180 und, seine ebli Zeit djem Gemeindewohle widmete? Wer weiß es nicht, einen wie großen Antei sein stneigennütziges, umsichtiges Streben an dem Gedeihen der Synagoge un) Schube, wie überhaupt an dem geistigen und materiellen Wohl der Gemeinde hatte? — Seine Begeisterung für das unterdrückte Recht seiner Glaubensgem ssen, zunächst seiner Gemeinde, erfüllte sein ganzes Leben, gab ihm schon als Jü igling das Schwert der Rede und der Wissenschaft in die Hand, das er bis a i sein Ende gewandt und beherzt für die Ehre unsers Glaubens und das Recht seines Bekenuer zu führen verstaub. Und trotz der hohen Begeisterung für unser Recht und trotz der tiefen Empfindung für die unverdienten Kränkungen Israels!, verleitete ihn doch nie Bitterkeit zur Ueberschreitung; denn er war eben sst gerecht nach jener Seite hin, wußte sich auf den Standpunkt Anderer zu stellen, strebte sanft zu belehre», aber nie zu reizen. — Und darum fanden auch seine Worte zumeist eiue gute Stätte, denn „Zion soll durch Recht erlöst verdenkst und nicht in übersprudelndem Eifer, der nach beiden Seiten fehlt und sch idet, soydern in der sich bewußten Klarheit, die gerecht und würdig auftritt, gela ige das» Recht M seiner Geltung." Die , um Andenken an l>r. Beer errichtete Beerstiftung zu Stipendien für unbemittstte Studierende jüd. Glaubens in Sachsen besteht aus 9500 M. Nennwert. Infolge des lAblebeus der beiden Vorsteher regten sich im Gemeinderat Stimmen — wie es in einer Zuschrift des Gemeinderats an mich vom 9. Juli 1861 heißt — „nach einer zeitgemäßen Umgestaltung des Statuts." Ich ward in dieser Zuschrift vom Gemeinderat eingeladen, an seiner Beratung hierüber teilzunehmen, erklärte aber, daß jede Statutenänderung unzulässig sei, so lange nicht die beiven erledigten Vorsteherämter durch Neuwahl ersetzt seien. Es kam auch am 7. August 1861 zur Wahl her beiden Vorsteher Moritz Aron Meyer und Joseph Bondi. Am 27. März 1862 tratich, als bei der letzten Deputirtenwahl 1860 mit den nüchstmeisten Stimmen Bedachter, an Stelle des ausgeschiedenen Nathan Popper einberufe», als Deputierter in den Gemeinderat, 1869 ward ich an Stele des (9. Februar» verstorbenen Coinmerzienrats Moritz Aron Meyer in den Vorland gewählt, 1878 Carl Mankiewicz an Stelle des (15. Oktober) verstorbenen Coinmerzienrats Joseph Meyer. In den, seit meinem Eintritt in den Gemeiuderat verflossenen Jahrzehnten ward das Gemeidestatut vielfachen Abänderungen in sechs Nachträgen 1867, 1869, 1872, 1877 und 1886 unterworfen. Der erste Nachtrag von 1867 sicherte die jetzt noch bestehende allgemeine Culiussteuer zunächst nach Selbstabschätzung, erforderlichenfalls durch Besteuerung Leitest einer Commission, damals übergangsweise noch unter Beibehaltung l nd Anrechnung der (1871 völlig beseitigten) Fleischsteuer, und ermöglichte erst stneil regelmäßigen Haushaltplan. Der zweite Nachtrag von 1869 ermäßigte uuf Grund der norddeutschen Bnndesgesetzgebung die Eintrittssteuer. Der dritte Nachtrag von 1872 setzte die Abstimmungsziffer für Wahlen von 2'3 auf Ist herab. Der vierte' Nachtrag vom 30. April 1877 erweiterte die Deputirtew ahl von 6 aus 9, hob den Vorsitz des Oberrabbiners im Gemeinderat auf und rerwandelte dessen Stimmberechtigung im Gemeinderat in beratende Teilnahme, führte Oeffentlichkeit der Sitzungen ein, setzte die Abstimmungsziffer auf 13 hei ab und normierte die Bertretungsbefugniß des Vorstandes. Seitdem sind, wie ine im Gesetz- und Verordnungsblatt von 1877 S. 205 abgedruckte Bekannt»» chung des Justizministeriums vom 12. April auf Grund Königlicher Bewilligung feststcllt, Urkunden und Zeugnisse des Vorstandes der israelitischen

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