Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 10 (1890)
- Issue
- Heft 8 (1.8.1890)
- Date
- 1890-08-01
- Page
- Seite 177 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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I — 177 — von der Tribüne des deutschen Parlamentes herab für den § 13 der deutschen Grundrechte, der den Genuß der bürgerlichen - und staatsbürgerlichen Rechte als unabhängig vom religiösen Bekenntnis erklärt und somit die völlige Gleichstellung der Jude» proklamiert, seine mächtige Stimme erhoben haben! So schien denn nach langer finsterer Nacht, in her auch Gabriel Rießer mit dem Engel der Finsternis gerungen, die Morgenröte eines neuen, lichten, schönen Tages heraufzuziehen, ja der Tag der Freiheit und des Rechtes angebrochen zu sein. Ich will nicht unterlassen, noch hinzuzufügen, wie jene höchste gesetzgebende Körperschaft des deutschen Volkeseine weitere hohe Ehre unserem Rießer erwies, indem sie ihn jener Deputation beigesellte, die — es war am 1. April 1849 — dem Könige von Preußen, Friedrich Wilhelm IV., die deutsche Kaiserkrone auzubieten hatte. So genoß Rießer selbst noch die Früchte, zu denen er den Samen in den Boden des Vaterlands gestreut und stellte in seiner Person die Bestätigung des Göthe'schen Wortes dar : „Was nmn in der Jugend wünscht, des hat man im Alter die Fülle". Tenn er, dem man 30 Jahre vorher noch die Ausübung der Advokatur auf Hamburgischem Boden versagt, wurde in eine der ersten. Richterstellen des Hamburgischen Freistaates, zum Mitglieds seines höchsten Gerichtshofes, berufen. Ja, glücklicher als ein anderer Führer in Israel, war es ihm nicht nur vergönnt, das gelobte Land der Gleichstellung von ferne zu schauen, sondern es zu betreten und an seinen herrlichen Früchten sich zu laben. Und was soll ich noch sagen über die Fülle von Ehren und Auszeichnungen, mit denen die dankbaren Glaubensgenossen sein mannhaftes Eintreten für ihre geheiligten Rechte schon früher gelohnt hatten? Stellte unser Vortrag Sie doch sogleich in seinem Eingänge in einen Kreis von dankbaren Verehrern, die ihm den Zoll ihrer Anerkennung in so sinniger Weise haben dargebracht. Der israelitischen Gemeinde Frankfurt folgte denn auch bald eine stättliche Zahl anderer israelitischen Gemeinden, Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim, Heidelberg, Kassel, die ihre Hochachtung vor dem edlen Charakter, dem heldenmütigen Verteidiger ihrer Rechte, durch Wort und That, durch Adressen und sinnige Gaben rührenden Ausdruck gaben, Zeichen der Achtung, die mehr bedeuteten als Orden und Titel, und deren Sinn und Bedeutung dem edlen Rießer wahrlich auch nicht verschlossen blieb. Sprach er, den sein Judentum viele Jahre seines Lebens von jeder Bethätignng in dem Kreise zurückgedrängt, in dem er zu wirken berufen war, doch von einem „blumenbekränzten" Martyrium, das ihm bereitet worden sei. Doch nur wenige Jahre durste Rießer der hohen richterlichen Stellung sich erfreueu, zu der das Vertrauen seiner Mitbürger ihn berufen, da schloß er — am 23. April 1863 — sein Auge zum ewigen Schlafe. Ganz- Deutschland stand trauernd und klagend an seinem Sarge, denn es hatte einen seiner treuesten und besten Söhue verloren. Am tiefsten gebeugt aber standen an seinem Grabe seine Glaubensgenossen, die ihren treuen Freund und Berater, ihren Schützer und Schirmer, den Anwalt ihres Rechts, aber auch ihren eifrigen Mahner und Lehrer in ihm verloren hatten. Ja, ihren Lehrer und Mahner, der zuerst in ihrer Brust das Selbstgefiihl geweckt, das Bewußtsein, daß die Gleichstellung mit unseren andersgläubigen Mitbürgern nicht eine Gnade von Menschen sei, sondern die Gewährung des von Gott verbrieften Rechtes, die wir darum nicht zu erbitten, sondern zu fordern haben. Dieses Gefühl in die Gesammtheit der Juden getragen zu haben, war vor allem ein Verdienst unseres Heimgegangenen Rießer, an das sich