Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 10 (1890)
- Issue
- Heft 8 (1.8.1890)
- Date
- 1890-08-01
- Page
- Seite 172 (sequence 4)
- Language
- German
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bedient, die nicht öfort deutliche und haltbare Schriftzüge hervorruft, so wird damit selbst das rabbinische Sabbatgesetz in keiner Weise verletzt. Es lassen sich zum Ueberflusse a rch noch zwei klassische Zeugnisse, eines aus der alt-und eines aus der neurabbirischen Litterätur, anführen, die das Gesagte vollauf bestätigen. Im pal. Talmud (Sab.' 12, 4; Gittin 7, 2) wird nämlich Folgendes erzählt: „Die Ostländer (l Babylonier) sind sehr schlau. Wenn einer dem ander» eine geheime schriftliche Mitteilung machen will, bringt er dieselbe mit Galläpfelsaft zu Papier, der Empfänger des Briefes fährt dann mit einer ohne Galläpfelsaft präparierten Tinte über das Blatt hin und die Schriftzüge treten deutlich hervor." Für unstatthaft wird dann nur diese Retouchirung erklärt, weil es nach der Mischua (Sab. 7,[2) nicht erlaubt ist, zu „streichen, um für zwei niederzuschreibende Buchstaben Rauin zu gewinnen und, wie manche meinen, auch die Hervorbringung der Schrift unter das Schreibverbot fällt, das Schreiben mit jenem Galläpfelsaft wird aber gar nicht zum Gegenstände einer Frage gemacht, da eine diesbezügliche Jllieenz überhaupt nicht constatiert werden konnte. Ein Casuistiker des vorigen Jahrkunderts, N. Joseph Theomim, urteilt über ein ähnliches Verfahren in derselben Weise, indem er auch auf diese Stelle des pal. Talmuds in Kürze hinweist. «Geheime Mitteilungen, bemerkt er nämlich, pflegt man mit frischgemolkener ungekochter Milch zu Papier zu bringen. Hält man die unsichtbare Schrift, die dadurch hervorgerufen wird, gegen das Feuer, so wird sie kenntlich. Er meint r un, daß letzteres zwar nicht als veritable Sabbatentweihung aber doch als eine Uebertretung der rabbinischen Satzung anzusehen sei, da doch auf diese Weise Schriftzüge hervorgebracht werden, wobei noch in Erwägung zu ziehe» sei, daß »ic n Papier überhaupt nicht ans Feuer bringen dürfe, weil die in demselben enthaltenen flüssige» Bestandteile dadurch gekocht werden (Peri Megadim z. M. Abr. O. Ch. 340, 3, e >. Theomim fordert seine Leser auf, diese Bemerkung besonders zu beachten, geht aber auf die Frage, ob mit Milch geschrieben werden dürfe, mit keinem Worte ein, weil die Bejahung derselben selbstverständlich ist. Das Schreiben mit sympathetische» Tinten, deren Schrift erst durch Erwärme», Bestreuen mit Koh enpulver, durch den Gebrauch verdünnter Chlorkalklösung u. dgl. hervortritt, ist alsc ohne Weiteres gestattet. Das dem Schreibverbote zu Grunde gelegte Princip, nach welchem nicht die Schreibthätigkeit selbst, sondern nur diedurch dieselbe bewirkte Hervorbringung kenntlicher Schriftj ilge als Sabbatverletzung aiizuseheii sei, wird indes durch die Mischna, aus welcher es hergeleitet wird, wiederum desavouiert. Nach M. Sab. 12, 5 macht man sich keiner Sabbatverletzung schuldig, wenn mau mit rückwärts gewendeter Hand, mit dem Fuße, mit dem Munde und mit dem Armgelenke schreibt. Mau braucht nur die beiden Lehrsätze, von welchen der eine das Schreiben mit farl losen Flüssigkeiten als unsträflich hinstellt, weil dadurch keine Schrift hervorgebracht werde, der andere dasselbe von der Hervorbringung der Schrift auf ungewähnliche Weife statuiert, weil bei dieser keine richtige Schreibthätigkeit stattfinde , gegen einander zu halte», um alsbald zu erkennen, daß sie in einem prinzipiellen Widerspruche zu einander stehen. Faßt man die beiden Theorieen, daß die Hervorbringung von Schriftzügen nicht als Sabbatverletzung anzusehe» sei, ive» > nicht eine regelmäßige Schreibthätigkeit dabei stattfindet, und andererseits nicht Uiefe selbst, sondern nur die Production von Buchstaben die Sabbatverletzung l usmache, zusammen, so bleibt von dem Schreibverbote überhaupt nichts übrig es zerfällt geradezu in nichts. In der Halacha ist das natürlich nicht beabsichtigt, aber es liegt um so mehr in ihrer Consequenz, als in