Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 10 (1890)
- Issue
- Heft 7 (1.7.1890)
- Date
- 1890-07-01
- Page
- Seite 150 (sequence 6)
- Language
- German
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150 wählen, ihre Wchl unterliege ministerieller Bestätigung, gelte auf sechs Jahre. Dem Vorstani stehe die Leitung der Gemeindeangelegenheiten, Aufsicht über Synagoge und Schule, Sorge für Aufrechterhaltung der Ordnung in derselben, Verwaltung der Gemeinde-, Synagogen- und Schulfonds und die Befugnis zu, die zur Aufbr ngung der Bedürfnisse für Cultus und öffentlichen Unterricht erforderlichen Anlagen auszuschrdiben. Ten Vorsitz im Gemeindevorstand führe der Oberrabbi rer, doch könne er ihn für einzelne, namentlich finanzielle Angelegenheiten einen anderen Mitgliede übertragen und die Geschäfte beliebig verteilen. Die Gemeinde solle ein Ausschuß vertreten, der aus 9 Deputirten und 3 Ersatzmännern bestehe und wie die Aeltesten zu wählen sei. Ihm stehe Prüfung der Kassen und Rechnungen uub in wichtigeren Fällen (Statut-Errichtung. Hau! halt, Grunderwerb, Kapitalaufnahme, Steuererlaß) das Zustimmungsrecht zu Näheres sei dem künftigen Statut vorzubehalten. Die bisherigen Steue satze: für 1 Pfd. Rindfleisch 3 Pfg., von jedem Kalb 8 Gr., einem Lamm t Gr., von dem von auswärts eingeführten Räucherfleisch 6 Pfg. per Pfd., die Klassensteuer von 5 Thlr. bis 20 Thlr., die Eintrittssteuer bis zu 200 Thlr., die Gebühr für Trauung und Beerdigung Auswärtiger, wie sie die Aeltestenanlsverweser vorgeschlagen, sei genehmigt, nicht aber eine Abzugssteuer. — Au' Grund dieser Verordnung wurden in den Vorstand vr. Beer, Jonas Bondi, Wilhelm Schie und als Adjunkt Levi Wallerstein, in den Ausschuß: Josua Lchie, Jontua Bondi, Moritz Elimeyer, Joseph Meyer, Simon Meyer, Saloru n Wallerstein, Lippmann Zunz, Philipp Elimeyer, Markus Lehmann gewählt Es far den nun getrennte Statutberatungen seiten des Vorstandes und des Ausschusses statt. Sie zogen sich bis 1848 hin. Wohl unter dem Eindrücke der pol it scheu Ereignisse trugen die drei Vorsteher vr. Beer, Jonas Bondi und Wilhelm Schie am 20. März 1848 bei dem Rat auf Neuwahl von fünf Vorstehern und Ausschußmitgliedern an, da die Publikatton des neuen Statuts sich te: zögere und die fernere Verwaltung des Gemeindevorsteheramts ihnen unter dns dermaligen Verhältnissen nicht mehr möglich sei. Aehnliches begehrten —27. April — Siegmund Elb und 34 andere Gemeindemitglieder, als Mitgliede : eines sog. Reformvereins. Darauf wählten am 15. Juni 1848 an Ratsstelle 158 Gemeindemitglieder zu Vorstehern mit Stimmenmehrheit: Moritz Elimeyer, Wilhelm Schie, I)r. Beer, I)r. Hirschel, Jonas Bondi, Elimeyer lehnte rb, Dr. Beer legte am 8. September 1848 sein (seit 1837 verwaltetes) Ami Augenleidens wegen nieder. Eine drei Tage darauf abgehaltene Generalversammlung beschloß, den drei Vorstehern: Jonas Bondi, I>r. Hirschel und Wilhelm Schie neun Ausschußmitglieder und drei Stellvertreter zuzuwählen. Hierzu ernam ten an dem vom Rat zum 5. Oktober 1848 anberaumten Wahltage 102 Geneiudemitglieder: Wundarzt Elias Colli», Adolph Schie, Bernhard Gutmann, Mistes Löbel, Michael Schwarzauer, Joseph Raudnitz, Eduard Hirsch, Adolph Fische:, Ernst Meyer, Siegmund Elb, Jsaac Hirschel und Eduard Baumann. Beide Körperschaften, Vorstand und Ausschuß, traten sofort in gemeinschaftliche Beratung. Es lehnte aber der Ausschuß, wie der Vorstand am 29. Oktober 1848 dem Stadtrate anzeigte, dessen Vorsitz und die von ihm vorgelegte Geschäftsordnung ab, beschied sich indes tags darauf an Ratsstelle, daß bis zur Geltrng des nun zu entwerfenden und zu berathenden Gemeindestatuts dem Vorstand Vorsitz, Leitung und Initiative zustehe. Indes kam es zu keiner gedeihlichen Zusammenarbeit beider Körperschaften. Der Vorstand überreichte