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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1890-06-01 · Heft 6 (1.6.1890) · p. Seite 133

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
10 (1890)
Issue
Heft 6 (1.6.1890)
Date
1890-06-01
Page
Seite 133 (sequence 13)
Language
German
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Oberrabbiner Dr. Landau betonte in seiner Festpredigt'), wie sich der Segen des Gotteshauses dreifach erwiesen habe, in der ehrenden Anerkennung unseres Glaubens, in der Anerkennung unseres Rechts und in der wachsenden Liebe, die uns umgiebt. Er gedachte der Zeit, da unsere Religion verkannt, vom Vorurteil uns im Finstern schleichen mußte. In unsere Seele. Tiefer noch als die zum Verbrechen angerechnet war, und unsere Gottesverehrung wie das Verbrechen dunklen Gassen und düsteren Zimmern klagte Verachtung schmerzte uns die Verdächtigung unserer Lehre. Die Trauer unserer Lage spiegelte sich auch in der äußeren Gestaltung des Gottesdienstes, welche die Forderungen des gute» Geschmacks, die der freie Mann an einen würdigen Gottesdienst stellt, nicht befriedigte, und trotz tiefer Andacht Uebelwollenden willkommene Nahrung für Hohn und Verachtung bot. Da ermannten sich vor 3s) Jahren edle strebsame Männer in der Gemeinde und riefen zum Bau eines gemeinsamen Gotteshauses auf, da traten die einsichtsvollen Führer der Gemeinde zusammen zur Wahl des erleuchteten nnd hochgelehrten Zacharias Frankel, der gleich dem Propheten Zacharias das schöne Vorhaben freudig förderte; sein heller Blick beseitigt die Hindernisse, versöhnte die Gegensätze und schnf mit Schonung einen geschmackvollen Gottesdienst. Zum Schluß der Jubelfeier ertönte dasselbe Lied, das bei der Einweihung erklungen? mit dem von Di-. Landau hinzugedichteten Schlußvers: Dies Haus, seit seiner Weihe Hat seine» Segen treu bewährt- Gehoben aus dein Staube Ist unseres Glaubens Licht, Es trennet unser Glaube Uns von den Brüdern nicht. Die fern uns standen, reichen Uns jetzt die Bruderhand, Wir sahen Schranken weichen, Uns eint ein Vaterland. Die zur Festfeier eingeladenen Stadtverordneten sandten dem Vorstand ein Glückwunschschreiben mit den Schlußworten : „Das Stadtverordnetenkollegium wird stets ein lebhaftes Interesse an der gedeihlichen Entwickelung der israelitischen Gemeinde nehmen und soviel an ihm ist, dieselbe auch seines Orts zu fördern helfen." Eine eingehende Beschreibung und bildliche Darstellungen der Synagoge, ihres Grundrisses und ihres Durchschnittes enthält das Werk: Die Bauten von Dresden, l878, Meinhold u. Söhne, S. 148 ff. Mitten in die Vorbereitung für den Synagogenbau fiel das für die Gemeinde wichtige Gesetz vom! 6. August 1838, welches den Juden in Dresden und Leipzig einige wenige bürgerliche Rechte einräumte; mit der Synagogenweihe ziemlich zusammen traf das Gesetz vom 30. Mai 1840, welches mindestens die schimpflichsten Formen des Judeneides aufhob, wenn es auch noch den Eid „bei Adonai, dem Gott Israels", mit bedecktem Hut, mit der Rechten auf Chummesch oder Thora und doppelter Verwarnung des Richters und des mit zwei jüdischen ') Predigt zur sünsuudzwanzi^jähngen Jubelfeier der hiesigen Synagoge am 1. Mai 1865, vom Oberrabbiner I)r. W. Landau. Der Reinertrag ist der Festsammlung zum Erwerb eines Gemeinde- und Schnlhauses gewidmet. Dresden, L. Wolff's Buchhandlung. hätflM

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