Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 10 (1890)
- Issue
- Heft 5 (1.5.1890)
- Date
- 1890-05-01
- Page
- Seite 115 (sequence 19)
- Language
- German
- Belongs to
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— 115t — eine Anzahl der angesehensten Gemeindemitglieder solidarisch dafür verbürge. Das war nicht zn erzielen. ' Inzwischen war der Baubedarf einschließlich der Kosten für den inneren Ansbau auf 30,000 Thlr. gestiegen. Der Gemeindevorstand erbat deshalb am 11. November 1839 vom Ministerium ein Darlehn von ea. 15000 Thlrgegen billigen Zinfuß und allmähliche, wo möglich erst nach einigen Jahren beginnende Rückzahlung. In dieser Eingabe ist betont, daß „bei den Bessergesinnten in der Gemeinde sich allenthalben Teilnahme an dem fvrtzusetzenden Synagogenbau zeigt und ein fast enthusiastischer Aufschwung, mit dem nicht nur sämnitliche, auf 10,637 Thlr. sich belaufende, früher bewilligte Aktieneinzahlungen, sondern auch noch weitere Schenkungen von über 3000 Thlr. seiten unserer Gemeindemitglieder erfolgten." Am 21. Oktober 1839 ist unter Leitung des Rats ein Ausschuß gewählt worden, der dem Vorstande darin beitrat, daß die Gemeindemittel zur Deckung eines anfzunehmenden Vorschusses von 15,000 Thlr. reichen. Durch die Wahl und Erklärung des Ausschusses hielt der Vorstand die bisherigen Legitimationsbedenken für erledigt. An Schenkungen hatten bewilligt bis November 1839 die Gemeindemitglieder Markus Bondi 1000 Thlr.. Mendel Schie und 1>r. Beer je 500 Thlr., Michael Kaskel 350 Thlr., Jontua Bondi 200 Thlr , Wolf Simon Levi 100 Thlr., Moritz Meyer 50 Thlr. Die Brüder Salomon und Levi Wallerstein stifteten die heilige Lade im Werte von 600 Thlr. Das Ministerium erklärte sich (Verordnung vom 23. Dezember 1839) bereit, 5000 Thlr der Gemeinde „zum Ausbau der neuerrichteten Gemeindesynagoge" auf ein Jahr zu 3° 0 Zinsen zu leihen, dafern sich eine hinreichende Anzahl der wohlhabendsten und zahlungsfähigsten Gemeindemitglieder, die ihm zu benennen und von ihm zu genehmigen sind, dafür verbürgt. Sowohl dieses Bürgschaftserfordernis, als die einjährige Darlehnsfrist war unannehmbar. Der Gemeinde blieb also, wie der Vorstand am 14. Januar 1840 dem Ausschuß darlegte, nur noch die Wahl, entweder die fehlende Summe selbst aufzubringen, oder den Bau zu unterbrechen und zur Befriedigung der vorhandenen Schulden das Synagogengebäude auf dem Wege der Zwangsversteigerung dem Meistbietenden zu überlassen. „Die Mitglieder des Vorstandes haben, so heißt es in dem Schreiben, kein Opfer gescheut, neben mehrjährigen Mühen, Verdrießlichkeiten und Beschwerden ihres Amtes, das sie ungern übernahmen und jeden Tag bereit sind, geübteren und geschickteren Händen zu überlassen, haben sie auch noch aus eigenen Mitteln so bedeutende Beiträge geleistet, wie dies wohl in anderen Gemeinden kaum vorkonimen wird." Nun sei es Pflicht der ganzen Gemeinde, zur Vollendung dieser heiligen Sache mitzuwirken. Von den Gesammtkosten an 30,000 Thlr. seien 15,000 Thlr. bezahlt, 5000 Thlr. durch Darlehen gedeckt, 10,000 Thlr. noch zu beschaffen. Diese Summe müsse durch ein Darlehen aufgebracht werden, an dem jedes Gemeindemitglied mit ca. -’s seiner bisher bewilligten Beiträge sich beteiligen solle. > Ein gleichzeitiges, für die Gemeinde bestimmtes Memorandum des Vorstandes teilt mit, daß bereits im April 1839 sich in der Mitte des Gemeindevorstandes Stimmen für Unterbrechung des Weiterbaues und Unterlassung weiterer Bestellungen aussprachen; man habe aber, da es der Würde der Gemeinde nicht gezieme, den inneren Ausbau in der Mitte zu unterbrechen, darauf 10* l