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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1890-05-01 · Heft 5 (1.5.1890) · p. Seite 113

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
10 (1890)
Issue
Heft 5 (1.5.1890)
Date
1890-05-01
Page
Seite 113 (sequence 17)
Language
German
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113 Die Sitzuugsprotokolle der Aeltestenamtsverweser und des Kontrollausschusses ergeben, daß man die Vorstände der Beerdigungsbrüderschaft und der Krankenverpflegungsgesellschaft um Darlehen von je 1000 Thlr. zum Synagogenbau angieng, daß Ih*. Frankel die Heizung der Synagoge anregte, und daß man während des Baues mit steter Geldnot kämpfte, wenn schon die Grundsteinlegung und Inangriffnahme des Baues den guten Einfluß übten, daß die verwilligten Einzahlungen nun eingingen, so daß die vom Ministerium in Aussicht gestellte Allsschreibung von Anlagen unterblieb. Im Juli 1838 berechnete man den Bedarf auf 22200 Thlr. Im Angust 1838 erbaten, die Aeltestenamtsverweser, da sie vor einem augenblicklichen Defizit von ca. 12,000 Thlr. standen, bei dem Kultusministerium einen Vorschuß von 10,000 Thlr. womöglich zu 2° 0. Sie erwähnten dabei, daß eine Sammlung bei ausländischen israelitischen Gemeinden geplant sei, doch sei bei den vielen Ausgaben, welche jede israelitische Gemeinde auf Erhaltung ihrer eigenen Kultus , Schul- und Armenanstalten zu verwenden habe, schwerlich ein bedeutender Zuschuß zu erhoffen. Anlagen jetzt zu erheben, sei nicht rätlich, da die ohnehin größtenteils unbemittelte Gemeinde die bewilligten Beiträge bezahlt habe bezw. einzuzahlen im Begriff sei, und sie gänzlich außer Stande sein würde, den ohne Aufschub zur Bestreitung der Baukosten erforderlichen Fehlbetrag zu decken. Die Antragsteller wiesen hin „auf die warlich übermäßig zu nennende Anstrengung, womit unsere kleine intb nicht wohlhabende Gemeinde die Kosten zum Ankauf eines Platzes ansbrachte, den sie vom hohen Staatsfiskus unentgeltlich zu erhalten vergeblich nachsuchte", ferner auch darauf, daß der Bau in Folge eines Staatsgesetzes zur Ausführung komme. Kurz darauf — am 24. August 1838 — wandten sich Dr. Frankel und die Aeltestenamtsverweser an Anselm von Rothschild in Frankfurt a. M. Sie schilderten in ergreifender Weise die Not der kleinen Gemeinde. „Jeder bürgerlichen Freiheit beraubt — heißt es da — war uns selbst das heiligste Recht der Menschen, die öffentliche Gottesyerehrung nicht gewährt. In kleinen unanständigen Gemächern mußten wir den Gott unserer Väter anbeten. Da war es die edle Humanität unserer jetzigen hochlöblichen Regierung, welche, indem sie unsere bürgerlichen Fesseln allmählich; zu lösen begann, auch ihr hohes Augenmerk auf unsere religiösen Verhältnisse richtete. Nicht nur, daß selbige in einen jährlichen Beitrag ans der Staatskasse zur Unterhaltung unseres Kultus willigte, sondern sie ordnete auch an, daß die sefther bestandenen kleinen Privatsynagogeu sämmtlich geschlossen würden,, wogegen von Seiten der Gemeinde ein allgemeines Bethaus erbaut werde. Mit ungemeiner Freude vernahmen wir diese humane und fromme Aufforderung unserer hochlöblichen Regierung, und obgleich unsere Gemeinde kaum 700 Seelen zählt, und darunter eine so große Anzahl Notleidender, dagegen Wohlhabende — bei den sehr gedrückten bürgerlichen Verhältnissen — nur Wenige in unserer Mitte sich befinden, so brachten doch diese Wenigen einen Fond von 11 bis 12,000 Thlr. zusammen. So ward am 21. Juni in Gegenwart der Herren Minister u. s. w. der Grundstein feierlich gelegt. Wenn schon das Bedürfnis an sich sehr dringend war, eine allgemeine Synagoge für die hiesige israelitische Gemeinde zu errichten, so mußte die Idee des Kidusch hascliem (Verherrlichung Gottes) uns noch mehr hierzu anfeuern und begeistern. In einem Lande, wo seit Jahrhunderten der Jude kaum Eintritt hatte, Duldung nur mit den größten Mühseligkeiten erlangte, wird uns 10

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