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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1890-05-01 · Heft 5 (1.5.1890) · p. Seite 110

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
10 (1890)
Issue
Heft 5 (1.5.1890)
Date
1890-05-01
Page
Seite 110 (sequence 14)
Language
German
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110 welche andere G nneinden für ihr Gotteshaus gebracht. Unter dem Vorsitze des Dr. Beer, welcher die Notwendigkeit und den Ruhm des Unternehniens darlegte, trat die Versammlung mit 48./-3 bezw. 43./-8 Stimmen sammtlichen Drnckvorschlägen der Aeltestenamtsverweser bei, ermächtigte diese, einen Platz zum Bau der Synagoge binnen 4 Wochen anzukaufen und beschloß, nach Ablauf dieser Zeit einen'dreigliedrigen Kontrolausschuß zur Kontrole der Aeltestenamtsverweser bei der Bauausführung zu wählen. Die anwesenden Aktionäre verzichteten auf Zinsen ihres Aküenkäpitals, das zur Genieindekasse genommen ward, nur drei Aktionäre behiel en sich Rückforderung ihrer Gelder vor, weil ihre Vorschläge nicht angenomm!» worden waren. Diese waren gerichtet auf: einfachen Bau, der ohne Platz l 0,000 Thlr. nicht übersteigen darf, Ablehnung eines fremden Vorbeters, Ablehnung von Orgel und Chor. Bei Und rzeichnung des (notariellen) Protokolls hat von jenen Drei Einer wieder Alles prrtestirt, zwei unterschrieben mit Widerspruch gegen Chor und Orgel. Nachträglich nahmen indes die Dissidenten ihren Einspruch zurück. Mit dieser wichtigen Gemeindeversammlung war der bedeutungsvolle, erste Schritt geschehe»,, das bisherige Privatunternehmen eines Synagogenbaues auf Aktien zur Gemeindesache zu erheben. Die Aeltestenamtsverweser wandten sich nun (29. September) an die in der Versammlung ausgebliebcnen Aktieuzeichner schriftlich um ihre Zustimmung zu den Beschlüs e», die sie erlangten. Nun er duften sie mit Vorbehalt „der zu erlangenden höchsten Genehmigung" an 1. November 1837 vom Lederhändler Stadtrat Jädicke einen Teil seines Gartengrundstücks oberhalb des Gondelhafens an der Promenade bei dem Moritzmonument Nr. 51 für 5000 Thlr-, wovon 500 Thlr. angezahlt wurden, 2000 Tihlr. bei der Kaussbestätigung gezahlt werden, 2500 Thlr. zu 4°/„ gegen '/2jährige Kündigung hypothekarisch stehen bleiben sollten. Der Kauf ward am 12. Dezember 1837 im Justizamt Dresden anerkannt und am 17. August 1838 von demselben Lurch Konfirniationsurkunde bestätigt. Der ack tmonatdige Zwischenraum zwischen der Einreichung und der Konfirmation rührt) daher, daß Juden keine Grundstücke besitzen durfte». Zunächst mußte am 16. März 1838 der Stadtrat bescheinigen, daß die Aeltestenamtsverweser mit T orwissen und Genehmigung des Rats eine Gemeindeversammlung anberaumt, diee den Ankauf eines Platzes genehmigt, die Aeltestenamtsverweser in Pflicht stehe r und zum Kaufsabschluß für die künftige jüdische Synagoge ermächtigt sind. Sodann setzte auf Bericht des Justizamts das Appellationsgericht sich mit dem Kultusministerium über die Frage ins Vernehmen, ob die israelitische Gemeinde Grundkesitz erwerben dürfe. Das Kultusministerium erwiderte: ' Das Gesetz vom 18. Mai 1837, die Religionsübuno der Juden betr. sei sofort mit seiner Verkündung in Wirksamkeit getreten, es (teile daher der gerichtlichen Bestätigung des Kaufes in Bezug auf das gesetzliche Verbot, wonach Juden keine Grundstücke besitzen dürfen, dermalen irgend ein Bedenken nicht entgegen. — Dem Kauf ist eine Zeichnung des Grundstückes beigcfügt. , Am 28 November 1837 wählte die Gemeinde bei 55 Anwesenden im Gemeindehause Wolf Simon Levi, Josua Schie und Adolf Schie in den Kontrolausschu;. An Stelle des inzwischen zum Aeltestenamtsverweser gewählten

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