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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1890-05-01 · Heft 5 (1.5.1890) · p. Seite 107

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
10 (1890)
Issue
Heft 5 (1.5.1890)
Date
1890-05-01
Page
Seite 107 (sequence 11)
Language
German
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107 Die Gemeinde habe Ueberlassung eines königlichen Platzes erbeten. Ihre geringen Mittel mochten wohl ein Beweggrund hierzu sein, doch^sie trieb ein höheres Motiv. Der verstorbene König Anton und der regierende König Friedrich August hätten bei vielen Gelegenheiten ihre Milde, ihre wahrhafte Vatergüte auch für diesen Teil ihrer Unterthanen an den Tag gelegt, und darum hätten diese die Bitte gewagt, in der Hoffnung als treue Unterthanen anerkannt zu werden. Daß die Gemeinde sich in der Gnade der Majestäten nicht ^getäuscht, beweise die Ausdrucksweise der ablehnenden Verordnung. Und so erbat die Gemeinde den Liebesdienst nun von ihren Mitbürgern, als brüderliche Aufforderung: kommt wir wollen uns brüderlich begegnen. „O, daß es bald so werde. Liebet Euch, seid einig, edle Bewohner Sachsens. Der Name Jude, fo er etwas Gehässiges an sich hat, schwinde, laßt den Namen Bruder an seine Stelle treten. Dann wird der JMe nicht den Reformierten Anlaß zur Klage über Störung geben. Denn wo man nicht Anlaß sucht, wird er meistens nicht gesunde». Frankel führt nun aus, daß die zeitige Verschiedenheit der Ruhe- und Feiertage, sowie der Umstand, daß der Wochentagsgottesdienst nur von Wenigen besucht werde, jede Störung ausschließe. „Die hiesige israelitische Gemeinde—fährt er fort — glaube ich mit Recht als eine der besten hinsichtlich des Anstandes mid des Gefühles für Ordnung und zeitgemäßes Fortschreiten bezeichnen zu können." Sie werde sorgfältig jeden Anlaß zur Klage vermeiden Auch sei noch ein gehöriger Zwifchenraum zwischen beiden Grundstücken. „Ist die löbliche reformierte Gemeinde vom Geiste brüderlicher Liebe beseelt, so wird sie nicht klagen, sich nicht gestört finden, — da auch die israelitische Gemeinde Andacht und Ordnung in ihrem Gotteshause wünscht; sie wird vielmehr es beherzigen: hier und dort rufen Mensche» Gott an, hier und dort nähern sie sich ihm kindlich. Gelobt sei der Herr an jedem Orte." Frankel schloß sein Gutachten — das freilich mehr als ein solches: ein Bekenntniß ist — mit der Bitte: „Möge der Rat die Lage der Dinge berücksichtige». Der Mut will die Bedrängten verlassen, sie strengen sich vergebens an, um ihre heiligen Ansprüche, ihre Hoffnungen zu verwirklichen: überall unübersteigliche Hindernisse, und so lassen Viele traurig die Hand sinken, das schwach zusammengefügte Band droht wieder zu zerreißen, und so könnte es um das Wohl vieler Generationen geschehen sein." Möge daher der Stabtrat sich in Güte für diese leidende Confession verwenden, sei es durch Abtretung des besagten Platzes und die Versicherung an die reformierte Gemeinde, daß sie keinen Anlaß zur Klage finde» werde, „so er nicht wird wollen gefunden werden," sei es sonst durch Empfehlung eines geeigneten Platzes. Dies Gutachten hatte nicht den gewünschten Erfolg. Der Rat schrieb den Communrepräsentanteii — den Vorgängern der Stadtverordneten — am 25. August 1836: es sei unbedenklich, der Judenschaft den Platz am Gewandhause zu überlassen, wenn sie außer den Baukosten 6000 Thlr. zur Ueberwölbung des Budenschuppenraumes und einen jährlichen Kanon von 50 Thlr. zahlen wolle, allein es sei fraglich, ob die pekuniären Kräfte dem Unternehmen gewachsen seien, ob nicht der Platz für ein städtisches Schulgebäude vorznbehalten sei, ob nicht der Ausgang nach der Promenade einen bedeutenden Zusammenfluß der israelitischen Gemeinde veranlasseir werde, der dem Publikum vielleicht anstößig sei, und ob der Gottesdienst in der reformierten Gemeinde

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