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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1890-05-01 · Heft 5 (1.5.1890) · p. Seite 105

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
10 (1890)
Issue
Heft 5 (1.5.1890)
Date
1890-05-01
Page
Seite 105 (sequence 9)
Language
German
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105 Das Cnltusministerium verwendete sich bei dem Finanzministerium für unentgeltliche Ueberlassuug eines dieser Plätze. Das Finanzministeriuin erklärte sich aber hierzu außer Stande, denn der Raum am Antonsplatze sei zu einem Schaugebäude bestimmt gewesen, Allerhöchsten Orts sei aber 1834 dessen Freilassung angeordnet worden, der Platz am Hofwaschhause sei zu dem gewünschten Zwecke schon seiner Lage nach unpassend und für den beabsichtigten Umbau des Opernhauses zu einem Schauspielhause unentbehrlich. Der dritte Platz werde von der chirurgisch-medizinischen Akademie benutzt. Ebensowenig seien andere fiskalische Räume vorhanden, deren Abtretung unbedenklich solle. Nach Mitteilung dieser ablehnenden Verordnung (vom 2. April 1836) lenkte das provisorische Count«' sein Augenmerk auf den städtischen Budenschuppenplatz am Gewandhausplatz und richtete im Verein mit den Aeltesten am 18. Mai 1836 an den Rat das Ersuchen um dessen Ueberlassung an die Gemeinde, gegen die Verpflichtung, die unterirdischen Budenschuppenräume mauerfest zu überwölben, sodaß dieselben unterhalb des zu errichtenden Bethauses fernerhin benutzt werden könnten. In dieser Vorstellung wies Dr. Beer darauf hin, daß „die Errichtung eines gemeinschaftlichen israelitischen Bethauses, worin erbauende Vorträge in deutscher Sprache regelmäßig gehalten werden sollen, durch Beförderung der religiös moralischen Gesinnungen der Israeliten mittelbar der gesamten Bevölkerung Dresdens zum Nutzen gereichen wird, auch die hiesige Stadt in baulicher Hinsicht hierdurch eine Zierde gewinnen würde." Das Münchener Bethaus, dessen Zeichnung beilag, solle als Vorbild dienen. Im Schooße des Stadtrats erhoben sich bei Beratung dieses Gesuchs Bedenken, ob nicht die unmittelbare Nachbarschaft der reformierten Kirche stören würde. Der Rat erforderte hierüber die gutachtliche Aeußerung des eben ins Amt getretenen Di-. Frankel darüber, ob nicht durch die gottesdienstlichen Handlungen selbst oder durch sonstiges Geräusch außer dem Gottesdienst Störung für die benachbarte reformierte Kirche zu besorgen sei. Es war jedenfalls das erste Gutachen, das Dr. Frankel hier erstattet hat — 14. Juni 1836 —, es ist sehr gründlich und ausführlich, er hat es offenbar zur Aussprache über seinen Standpunkt benutzt. Es verdient deshalb auch seines allgemeinen Inhalts wegen als Kennzeichen für den'Mut und das persönliche Eintreten des jungen Rabbiner zu Gunsten seiner bedrängten Gemeinde, als ehrenvolles Denkmal für Beide, hier eine mindestens auszugsweise Wiedergabe.') ' Frankel benutzt den Anlaß, um sich zunächst über den Bau eines Gotteshauses selbst auszusprechen. Oeffentliche Ausübung des Gottesdienstes werde aus religiösen und aus politisch-religiösen Gründen begehrt. Aus religiösen: denn der Glaube sei das höchste Gut seines Bekenners, dessen man sich nicht schämen, das man nicht in Furcht und Angst verbergen solle, Religion sei dem Gläubigen eine Zier, die er frei zur Schau tragen darf, ohne Hohn und Spott zu ernten. Nur so veredle sie die Bekenner mit heiliger Liebe, die das Herz nicht mit fanatischer Glut fieberisch entzündet, soiidern erquickend erwärmt. Die vorzüglichste Tugend sei Menschenliebe. Werde eine Konfession zurückgedrängt und eingeschüchtert, so werde zwar nicht der vom blinden Fanatismus erstrebte Abfall der Religion, wohl aber Menschenhaß und Separitismus gefördert. Wer ') Es findet sich in den Ratsakten 42, 186. Der Aeltesten Gesuch um Ueberlaffung eines Platzes zur Erbauung der Synagoge betr. 1836.

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