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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1890-04-01 · Heft 4 (1.4.1890) · p. Seite 81

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
10 (1890)
Issue
Heft 4 (1.4.1890)
Date
1890-04-01
Page
Seite 81 (sequence 9)
Language
German
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— 81 gemeinschaftlichen Anbetung des Herrn sich bald in Dresden erhebe." Er kommt nun auf die Gehaltsfrage: „Soll mein Wirken in Ihrer Mitte ersprießlich sein, so muß nur eine würdige Stellung in Ihrer Mitte angewiesen werden. Denn so der Volkslehrer in seiner Stellung sich gedrückt sieht, so ist zugleich sein Wirkungskreis gehemmt; ist seine Lage untergeordnet, so verliert er schon durch dieses in den Augen der Welt, er selbst wird dann entweder zum Heuchler, der sich nach der Laune der Angesehenen und Reicheren richtet, oder er bleibt unthätig und läßt ungerügt manchen Uebelstand einreißen. — Mit einem Worte, in dem Volkslehrer ehrt die Gemeinde sich selbst, je niedriger sie ihn aber stellt, desto mehr entsprießt ihr Nachteil daraus." Frankel verlangte 700 Thlr. Jahrgehalt und — unter Ablehnung der Freiwohnung im Gemeindehause, die er in keinem Fall annehme — Gestellung einer anständigen Wohnung von 4 Zimmern und Zubehör in dem I. oder II. Stock eines nicht entlegenen Stadtteils oder 100 Thlr. Wohnungszuschuß, bis ihm ein anständiges Quartier in der neuerbauten Synagoge, das er jedem anderen in gleichem Verhältnisse vorziehe, angewiesen werde. Am Schluß dieses Briefes bezeichnet Frankel die Unterhandlung als abgebrochen, wenn diese seine Vorschläge nicht alsbald angenommen werden. Die Aeltesten wandten sich nun — 26. Januar 1836 — mit einem Gesuch um Zuschuß an das Ministeriui». in dem sie unter Ueberreichung der Budgets aus den Jahren 1833, 1834, 1835 darlegten, daß die Genieinde bei ihren mißlichen Verhältnissen, zumal da die Fleischsteuer um jährlich 20 bis 30 Thlr. zurückgehe, außer Stande sei, mehr als 600 Thlr. und 30 Thlr. Wert der Freiwohmlng für den Rabbiner aufzubringen. Sie baten, die noch nötigen 170 Thlr. aus Landesmitteln zuzuschießen. Diesen Jahresbeitrag von 170 Thlr. zum Gehalte des Rabbiners hat das Cultusministeriul» mittelst Verordnung vom 30. Januar 1836 der Gemeinde bewilligt. Nunmehr erließ auf Antrag der Aeltesten — 1. Februar 1836 — der Rat eine Umfrage bei sämtlichen 128 Gemeindeniitgliedern, ob sie mit Getvährung von 630 Thlr. jährlich aus der Gemeindekasse an Dr. Frankel einverstanden seien? Es erklärten sich 90 Personen dafür, 10 lehnten ab, 28 stellten Bedingungen, meist die, daß der Gemeinde dadurch keine neuen Auflagen erwachsen, daß die Fleischsteuer (7 Pf. vom Pfund) nicht erhöht werde. . Hiermit waren die von Di-. Frankel erforderten 800 Thlr. einschließlich 100 Thlr. Wohnungszuschuß mit 630 Thlr. aus der Gemeindekasse uttb-170 Thlr. Regierungsbeitrag, bewilligt. Hierüber beschlossen die Aeltesten im -Verein mit den Mitgliedern des Religionsausschnsses (Israel Herz, Lazarus Lehmann, Philipp Elimeyer, I)i\ Beer,) am 24. April 1836 dem Dr. Frankel auch 100 Thlr Umzugskosten zu gewähren. Am 2, März 1836 schrieb Dr. Frankel den Aeltesten: „Möge die Bereitwilligkeit mit der Sie mir entgegenkommen sich durch die ganze Zeit meines Waltens in Ihrer Mitte so kräftig bewähren und möge dies Walten, im Namen des Herrn begonnen. Ihnen und Ihren Kindern zum Segen und mir zu erquickendere Beruhigung, meinem Amte redlichnachgekommen zu sein, werden. Nun gehört mein Streben und mein Wirken Ihrer

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