Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 10 (1890)
- Issue
- Heft 3 (1.3.1890)
- Date
- 1890-03-01
- Page
- Seite 61 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2969669-2969933-2969937--2849-2976528- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
kennen . . . weil man ferner auch außerhalb unseres Vaterlandes nur ein Juden» tum kennt . . jc. Gegenüber dieser jeden Grundes entbehrenden schroffen Erklärung der Rabbiner — fährt das Memorandum fort — müßten wir unseren in dieser ehrerbietigen Unterbreitung auch mit Thatsachen erwiesenes Standpunkt für überaus schwäch halten, wollten wir denselben auch unsererseits noch mit dem Gutachten vaterländischer oder ausländischer Fachautoritäten unterstützen und fänden wir nicht bereits in unserer unverbrüchlichen Anhänglichkeit an unsere ererbte Religion genügende Kraft und genug Muth zu der entschiedenen Erklärung: daß die auf göttlicher Offenbarung und Tradition beruhenden Lehren der von unseren Vorfahren unverändert ererbten Religion keinerlei Autorität und keinem Fachgelehrten düs Recht dazu bieten, bei uns oder anderswo den Bestand von zwei israelitischen Konfessionen dekretiren zu können und daß wir demnach mit aller von der Vertheidigung W Untheilbarkeit unserer Jahrtausende hindurch einheitlich bestehenden Konfession gebotenen Energie den verwegenen und leichtfertigen Angriff Jener zurückweisen, welche die auf der ganzen Welt verbreitete und in unangetasteter Einheitlichkeit bestehende israelitische Konfession in unserem Vaterlande entzwei zu spalten versuchen. Wir schließen uns der längst geäußerten Ansicht der Landeskanzlei an, daß die geschilderten Zustände in unserer Konfession nur dann aufhören werden, wenn mit dem Jnslebentreten der durch ein Gesetz gesicherten einheitlichen Organisation das Fnnktioniren zweier Centralorgane aushören und damit auch die Thätigkeit jenes Organs ihren Abschluß finden wird, das als der eigentliche Anstifter und Förderer der gegenwärtigen Uneinigkeiten betrachtet werden kann. Nur ein Zeichen unseres eifrigen Bestrebens nach brüderlichem Frieden und nach Eintracht möchten wir durch die Erklärung dessen geben, . daß wir bereitwillig in welcher Gestalt immer eine einheitliche Landesorganisation annehmen, welche unserer Konfession und unseren Kultusgeuicindcn die freie Entwicklung im autonomen Rechtskreise und die Erfüllung der kulturellen Mission unserer Religion ermöglicht. Nach all' dem richten wir an Ew. Ecxellenz die ergebene Bitte, das Gesuch der orthodoxen Ko»»»ission wegen Anerkennung zweier israelitischer Konfessionen gnädig abweisen und die einheitliche Organisation der israelitischen Konfession ehemöglichst durch ein Gesetz gewährleisten zu wollen. Die wir übrigens mit ausgezeichneter Hochachtung sind Budapest, aus der Versammlung der israelitischen Distrikts-Präsidenten vom 25. November 1889. Indem ich Ihnen beiliegend das Memorandum der isr. Distriktspräsidenten übersende, bemerke ich nur, daß die Herrn wieder in dem Irrtum befangen sind in dem sich bereits die Organisatoren des j Congresfes befunden, wenn sie die Rabbinen von ihren Berathungen fern halten, meinen sie die Leute glauben zu machen, daß es sich um bloße Administration handle — dabei ver-- gessen, sie, daß wir als Juden ja doch nur als Confession gesondert sind, und jede Regelung mehr oder weniger konfessionel ist. In der That hatten die Orthodoxen darin jener Zeit Recht, wenn sie dagegen kämpften, daß die Schlichtung jeglicher Angelegenheit der Hand des Vorstands, der Entscheidung der Schiedsgerichte das mitunter aus lauter Laien bestand, anheimgegeben werde. Für die Juden giebts nur eine zufriedenstellende Organisation, die gleich den Organisationen der Protestanten in Ungarn ist, wo ein Convent der wieder einen weltlichen und einen geist-