Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 10 (1890)
- Issue
- Heft 3 (1.3.1890)
- Date
- 1890-03-01
- Page
- Seite 59 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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S9 das Tier nicht. Es ist daher nur der Leib des Tieres, welcher erhalten werden muß, so lauge es lebt: stirbt es und zerfällt sein Leib, so ist cs aus mit seinem Dasein. Das Tier hat nichts, welches noch erhalten werden könnte, ein Fortleben für das Tier giebt es nicht, kann es nicht geben. Die Seele ist etwas Besonderes im Menschen, etwas Anderes, als sein Leib; sie ist nur an die Materie des Leibes, Nerven und Otgane, gebunden, weil sie derselben zu ihrer Wirksamkeit für den Menschen bedarf. So bedarf ja auch Gott der Natur und Schöpfung zu seiner Wirksamkeit und Offenbarung für den Menschen; nicht seine Existenz, nur seine Wirksamkeit und unsere Kenntnis von ihm sind durch dieselbe bedingt. So hat auch die menschliche Seele eine anßerleibliche Existenz; wir erfahre» nur von der Existenz und Wirksamkeit der Seele durch die leiblichen Organe. Durch das Ohr vernehmen wir Töne, den harmonischen Dreiklang, den musikalischen Gedanken faßt erst unsere Seele. Unser Auge sieht die Stein- und Holzmassen des Hauses, die Schönheit und Harmonie, den Zweck und die Einteilung des Baues erkennt erst unsre Seele. „Jnr Anfang schuf Gott", wie die biblische Schöpfungsgeschichte erzählt, „Himmel und Erde", das Weltall, „und der Geist Gottes schwebte über dem Wasser", dem flüssigen Urzustände des chaotischen Urstoffes. Gott und Natur Geist und Stofs — getrennt; Gott legt den Geist seines ewigen Gesetzes in die Natur. Dies ist das unwandelbare Naturgesetz. (Forts, folgt).. Wegetung des israetilischen Hemeindewesens in Ungarn. (Schluß). II. In Ungarn, dessen jüdische Bevölkerung zu verschiedenen Zeiten und aus verschiedenen Ländern eingewandert war, bestehen Unterschiede in Ceremonien und Religionsgebräuchen ebenso, wie in den Nachbarländern Oesterreich, Deutschland, Rußland und anderswo, ohne daß jedoch diese Abweichungen einen konfessionellen oder auch nur organisatorischen Unterschied begründen würden. Die auf der Kongreßbasis stehende Pester israelitische Kultusgemeinde erhält nach drei verschiedenen Riten eingerichtete Bethäuser, was nicht einmal den Bestand der Gemeinde-Einheit stört. Die israelitischen Kultusgemeinde» in Preßburg und Marniaros-Sziget haben das „orthodoxe" Organisationsstatut angenommen und doch besitzen sie abweichende Liturgieen, während die Preßburger orthodoxe israelitische Kultusgemeinde und die Altofner israelitische Kultusgemeinde eine ganz gleichförmige Bethaus- und Ceremonienordnung besitzen, obgleich letztere sich der Kvngreßorganisation angeschlossen hat. Ebenso lege» auch die Mitglieder der einzelnen Rabbinerfainilien kein Gewicht auf die Organisation der Kultusgemeinde, in welcher sie eine Anstellung finden, und die Rabbiner von „orthodoxen" Kultusgemeinden nehmen keinen Anstand, Funktionen in Gemeinden zu verrichte», welche das „orthodoxe Organisationsstatut" nicht befolgen, ganz abgesehen davon, daß die Mitglieder von orthodoxe», 8tatus guo ante- und Kongreßgemeinde» ihre Kinder miteinander verheirathen und die Trauungsceremonie bald von dem Rabbiner einer orthodoxen,