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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1890-02-01 · Heft 2 (1.2.1890) · p. Seite 36

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
10 (1890)
Issue
Heft 2 (1.2.1890)
Date
1890-02-01
Page
Seite 36 (sequence 12)
Language
German
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36 Urtext nicht die „Authorized Version“ die autorisirte Kirchenbibel zu Grunde gelegt hat. Möge die jüdische Wissenschaft stets fortfahren neue, grünende Reiser auch nach dieser Richtung hin zu treiben. Es kann ihr solches nur zur Ehre gereichen. Uegetrmg /des israelitischen Hemeindewesens in Ungarn. Unter hem Vorsitze des Präsidenten der israelitischen Landeskanzlei Martin Schweiger haben jüngst die isr. Distriktspräsidenten Alexander Leopold (Szegßardh Löbl Aronsohn (Kronstadt), Ignatz Eisenstädter (Temesvär), Wilhelm Gutmann (Kroß-Kanizsa), Samuel Horowitz (Klausenburg!, Dr. David Kain (Kaschau), Dri Joseph Ligeti (Stuhlweisenburg), Eduard Manoel (Nyirbätor), Karl Pollak (Drencsin), Dr. Jzsö Rösa (Szegedin), Heinrich Rosenberg (Klein-, Ezell), Albert Schmidl (Losoncz) und Dr. Philipp Szilasi Szabadka) eine Sitzung gehalten und auf Grund der Vorlage des Referenten Dr. Joseph Simon in Betreff der! gesetzlichen Regelung der jüdischen Organisations-Angelegenheit ein Memorandum festgestellt, welches eine Deputation der Versammlung, die von Herrn Martin Schweiger geführt wurde, dem Kultusminister Grafen Albin Csäky überreichte Bei dieser Gelegenheit antwortete der Minister auf die kurze Ansprache des Führers der Deputation folgendermaßen: Meine geehrten Herren! Schon der Umstand allein, daß ich die fragliche Petition ihnen mitgctheilt und Sie in Angelegenheit dieser Petition angehört habe, beweist, glaube ich, klar genug, daß ich diese Frage gewissenhaft ventiliren, feststellen und von allen Seiten beleuchten will und nur dann, wenn ich klar sehe, gedenke ich meinerseits dieser Frage gegenüber ' Stellung zu nehmen. Ich kann nicht leugnen, daß es eine sehr heikle Situation ist, in der die Regierung solchen Fragen gegenübersteht, denn die Freiheit des Gewissens steht und muß ja meines Erachtens auch über . Allem stehen, denn Niemandes Gewissensfreiheit darf man in engere Grenzen bannen, sondern muß Jedem die Freiheit gewähren, seiner eigenen religiösen Ueberzeugung nachZeinem Gewissen zu folgen. Ich fasse die Situation so auf, daß die Regierung nur vom administrativen Gesichtspunkte das Recht halt, sich mit solchen Angelegenheiten zu befassen. Wenn Dasjenige, was von der einen Seite bestritten wird, daß nämlich eine dogmatische Abweichung existirt, von ßer anderen Seite acceptiert worden wäre, dann läge die Situation klar, daß die j Regierung zwei von einander geschiedenen und gesonderten Parteien gegenüber stehe. Wenn aber von der einen Seite die Listen; der dogmatischen Abtveichung bestritten und dies von der anderen Seite entschieden bejahe wird, dann hat die Regierung, sich über die auseinandergehenden Meinungen erhebend, blos den administrativen Standpunkt zu berücksichtigen; sie muß daher sine Einheit aufrecht erhalten, welche — so viel ich weiß— überall auf dieser weiten Welt vorhanden ist. Ich hoffe, daß diese Ungleichheiten und Streitigkeiten, welche in Folge der Verfügungen meiner verewigten Vorgänger entstanden sind — wiewohl diese Verfügungen zweifellos den besten Intentionen entstammten;— mit der Zeit äufhören werden. Sollte aber dies nicht eintreten, dann muß vom Standpunkte des Staates zur Regelung der Dinge im Wege der Gesetzgebung geschritten werden. Ich würde sehr gern jenen Zeit-

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