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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1886-10-01 · Heft 10 (1.10.1886) · p. Seite 228

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
6 (1886)
Issue
Heft 10 (1.10.1886)
Date
1886-10-01
Page
Seite 228 (sequence 12)
Language
German
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Formen wird jede Umgehung deL Gesetzes als eine Unwahrheit und List streng untersagt.') Die Weisungen goßen um das ganze, vielgestaltige Leben eine edle Weihe und eine verklärende Reinheit. Sie vermochten es, das Volk zu einer hohen Stufe der Sittlichkeit zu führen. Aus diesen Berichten spricht eine Innigkeit des Familienlebens, welche das Herz rühre», eine Tiefe des religiösen Gedankens, welche die Gmieinden gewinnen, eine Fürsorge für das Wohl des Volkes, welches den Glrubensmut stärken und erheben mußte.. Aus Kairwan in Afrika wird angefragt: Welcher Seite der Verwandtschaft ist ein vater- und mutterloses Kind zur Erziehung zu übergeben? Der Lehrer schreibt: Bor allem berücksichtigt das Gemüt des Kindes. Wenn es mit einem der Verwandten gern umgeht, an ihm seine Freude hat . . dem überantwortet das alleinstehende junge Leben. Wenn das Kind keinen der Anverwandten kennt, oder bevorzugt, dann erst geziemt es, sonstige Vorteile ins Auge zu fassen.8) .Warum, so lautet eine Frage der Forschung, warum liest man die strengen Gesetze des zweiten mosaischen Buches in folgender Ordnung: Wer dem Vater oder der Mutter mit re »her Hand entgegentritt, den treffe die strengste Strafe. Sie treffe den, der eine i Menschen stiehlt und verkauft, sie werde endlich über den Sohn verhängt, der sich mit fluchenden Worten zu den Eltern wendet. Warum ist hier der Menschenraub, zwischen die Gesetze gestellt, welche kindliche Ehrfurcht sichern? ... „Weil," meint der Lehrer, „die unnatürliche That und das verletzende Wort gegen Vater und Mutter von dem sittlich geeinten Familenkreise ausgeschlossen bleibt. Nur da, wo das Kind den Eltern geraubt und dem Sklavenmarkte zugeführt wird, lockern sich die Bande des Blutes; der Menschenräuber ist es, den dreifach Fluch und Strafe verfolgt." *) Der Gaon Hai bestimmt: Obwohl im Zeremonialaesetz eine Tugendübung als erfüllt gilt, sobald sie beobachtet ist, so geziemt es doch, bei der Ausführung jedes religiösen Brauches immer nachzudenken, um den Willen mit Absicht und wohlerwogenem Vorsatze zur frommen That zu lenken.4) Würdig und weihevoll, also schreibt ein Lehrer, sei das öffentliche Gebet, behandle es nicht leichtfertig .. weile nicht müßig in der Vorhalle.. . wo ja dein Geist den hohen Gedanken entrückt bleibt . . . ." °) „Ueber alles," sagt ein andrer Gaon, „geht das Gemeinwesen. In den Sätzen, welche das Hauptgebet einleiten, sprichst du von Gott, preisest du sein Walten, verkündest du den Ruhm der ewig-n Liebe. Da ist es dir nicht gestattet, eine Bitte anzufügen, da halte deine Wünsche zurück . . . Aber für das Wohl der Gemeinde darfst du auch da Bitten und Wünsche vortragen. Das Heil des Ganzen ist der Preis und der Ruhm des Herrn, ist die Erfüllung des Gnadenblickes, den er er der Menschheit zufendet." 6) Zeigt der Abriß oer belehrenden Vorschriften, welche vor zehn Jahrhunderten das Glaubens- und Gemeindeleben Israels in drei Weltteilen bestimmten, das klare Bild des höchsten und vollkommensten sittlichen Strebens, so wird man vielleicht doch bemerken wollen, daß in wissenschaftlichem Sinne auch damals die Sittenlehre nicht weiter gebildet wurde. Wir haben Sätze gehört, die ihren hohen Wert für das Leben haben, wir fanden Regeln verzeichnet, welche dem Herzen die Ruhe, der Gesellschaft Freude und Glück verbürgen. Allein nirgends ist von einem System die Rede, für das höchste Gut der Menschheit ist keine Formel ge- >> R, G. A. d. G eis Müller; mitgeteilt Bet Talm. 1884; or Sarua I. 480. R. G. A. d. G. ed. Harkavy 212. I 9 Saadia, mitgeteilt Jbn Ssra II. B. M. 21, 18. ') Hai, mitgeteilt bei Nifsim zu Alfasi Pesachim X. 9, R. G. A. d. G. ed. Mussafia. Lyk 85, 86. °) 9t. G. A. d. G. Schare Teschuba 151.

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