Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 6 (1886)
- Issue
- Heft 10 (1.10.1886)
- Date
- 1886-10-01
- Page
- Seite 227 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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227 unsere Zeit — freilich nur in der Zahl mit jenen übereinstimmend — solche zu kenne» Sie nennt das liebevolle Wohlwollen eine Sonne des Geistes, die das eigene Leben durchAlnhet und mit ihrem Glanze nahe und ferne Kreise verherrlicht. Sie kennt die zwei Wächter, welche dem heiligen Feuer bestellt sind, die Gerechtigkeit und die Wahrhaftigkeit. Die Gerechtigkeit ordnet die Verteilung des Lichtes nach allen Seite», mißt und sichert die richtige Schwingung der Wellen, welche die Wärme tragen, damit das Wohlwollen nrcht in der Quelle verglühe, damit es nicht als Selbstliebe ohne Wirkung auf Welt und Mitleben ersterbe. Die Wahrheit und Wahrhaftigkeit giebt wieder Gewähr und Bürgschaft dafür, daß die dem Geiste eingeborene Neigung — die Liebe — ungetrübt und in treuem Bilde zum Ausdrucke komme, daß sie sich klar und genau auf der Fläche des Lebens abspiegle. Also von den zwei Engelboten geleitet führt die Liebe zu dem harmonischen Frieden, zur Einigung und Eintracht, zur zusammenstimmenden Vollkommenheit aller Lebenden. Diese vier Ideen wurden nach der Sage des i Midrasch bei der Schöpfung des Menschen zu Rate gezogen.‘) Auch ältere Lehrer bezeichnen außer dem tiefften Keime aller Sittlichkeit, der Liebe, drei Tugenden, das Recht, die Wahrheit und den harmonischen Frieden als die Säule, aller Gesittung. Hören wir das Urteil der Gavnen über Fragen der Gerechtigkeit. — Ein Mann gab einem Israeliten Geld in Verwahrung und starb. Der gewaltthätige Herr der Stadt strebte nach dem Besitze des Vermögens, und erzwang es von dem jüdischen Gerichte, den Bann über denjenigen auszusprechen, der das fremde Gut geheim halte. „Der Bann ist nicht zu beachten," respondiert der Lehrer, die Flüche und Verwünschungen treffen nicht; aber Segen krönt den, der das Geheimnis bewahret." Anders verhält es sich, fügt der Gaon hinzu, mit dem Eide. Selbst der gewaltthätig erzwungene Eid ist heilig, und unter dem Eide muß die Wahrheit ausgesagt werden, wen man auch immer schädige. — Der letzte Wille eines Mannes bestellte einen Vormund mit dem Bedeuten, derselbe solle iiber die Erbschaft freie Verfügung haben, und nicht verpflichtet sein, irgendwem Rechenschaft zu geben. Ein Responsum führt aus, er müsse über Verlangen dennoch dem Gerichte Rede stehen, welches in erster Linie das Recht und die Wohlfahrt der Erben zu vertreten habe.4) — Wird einem Manne, sagt Jehudai, der in frommer Zurückgezogenheit und in heiliger Sitte den Namen Gottes nicht nennt und keinen Schwur leistet, in einer Rechtssache ein Eid aufgetragen, so kann er diesen nicht ablehnen, er müßte denn die Forderung einfach bezahlen. *) Ueber Fragen, welche Wahrhaftigkeit und Treue des Wortes behandeln, lesen wir in den Gutachtensammlungen der babylonischen Lehrer: Ein Muselmann will, daß ein Jude, gegen den er klagbar ist, den Eid in mohamedanischer Form leiste, wie er nach Landessitte üblich sei. „Es ist," sagt Hai kurz, „ein vollkommen heiliger Eid." u) Schon Jehudai untersagt es, Gelübde oder für die Zukunft bindende Eide zu lösen.') Eine Formel, welche sich auf auferlegte Entsagungen bezieht und welche von mancher Genieinde zwischen die Gebetordnung gesetzt wurde, verwerfen die meisten Gavnen.^) Auch in Bezug auf religiöse ') Set, Rabba 8. *> Mischna Abot l. 18. '» R. G. A. d. G. ed. Kotonel 26 und Öal. Pesukot ed. Konstaittinopcl; mangelhaft in Schaare Teschuba 195. 4) R. ©. A. d. ©. ed Müller abgedruckt in Bet Talm. >884. Rr 5. «) Schaare Zedek IV 5, 1. «> R. &. «. b. G. ed. Mussafia. Lyk. 46. ’) RachmanideS Redarim Ende. 8) Halachot Pesukot H. Nedariai; R. G. A. Schaare Teschuba 143.