Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 6 (1886)
- Issue
- Heft 10 (1.10.1886)
- Date
- 1886-10-01
- Page
- Seite 219 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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— 219 — Erfahrung, das reiche Wissen besitzen, um dadurch die allgemeine Einsicht vermehren, den geistigen-Gesichtskreis der Menschheit erweitern zu helfen. Jene sittliche Hoheit, bie/tn der Annäherung des Menschen an Gott das erstrebenswerteste Lebensziels erblickt, vermögen selbst oft bevorzugte und reichbeanlagte Geister sich nicht anzucignen. Aber auf den geraden Wegen der Rechtschaffenheit dahinzuwandeln, das Böse zu meiden, wenigstens nicht mit Bewußtsein und Absichtlichkeit Thaten des Unrechts zu üben, das darf doch billiger Weise von Allen verlangt werden, die noch auf die innere Ehre des Menschen einen Wert legen und demgemäß schon aus sittlichen Gründen Anspruch inachen auf Achtung von Seiten ihrer Mitmenschen. Gerechtigkeit ist kein besonderes Verdienst, sondern eine ganz allgemeine Pflicht, sie ist kein Lob, das sich jemand so sehr zu Gute halten kann, sondern eine Eigenschaft, deren Mangel den tiefsten Grad der Verkommenheit bezeichnet. Wo das sittliche Rechtsgefühl fehlt, da hat das Gewissen seinen Halt verloren', da ist jede Frevelthat möglich, da kann von einer biederen Gesinnung nicht die Rede sein, da hat alle Vertrauenswürdigkeit aufgehört. Indem die Religion, diese große Lehrerin und Erzieherin des Menschengeschlechtes, die den sittlichen Geist, der in ihm ruht, zur lebensvollen Entfaltung erweckt und auf die rechte Bahn gedeihlicher Fortentwicklung hingelenkt hat, ihr Besserungswerk an uns vollzieht, sucht sie zunächst auf die Hervorbildung und Läuterung jenes Rechtsgefühls hinzuwirken, das die Grundlage sowohl der sittlichen Selbstachtung als auch der wahren Menschenliebe ist. „Recht thun", das ist ihre erste Forderung, das verlangt sie von jedem Menschen, welcher Denkweise er auch sonst huldigen, welche Stellung er im Leben auch einnehmen mag. „Recht thun", das ist das Grundgesetz unserer Lehre, das wir alle anerkennen müssen, das keinerlei Beschränkung zuläßt. „Recht thun" das faßt gar vieles in sich, das hat im Lichte der Religion eine ganz andere Bedeutung als in der gewöhnlichen Anschauung der Menschen. Wir glauben, daß wir Recht thun, wenn wir an die bestehenden Gesetzesvorschriften uns halten, wenn wir vor einer offenkundigen Uebertretung derselben uns hüten oder wenn wir besten Falls unser Verfahren so einrichten, daß uns niemand einen Vorwurf machen, niemand einen Tadel aussprechen kann, denn seinen guten Ruf mag sich keiner verderben; dir Religion aber lehrt, daß nur der recht handelt; der in seinem Herzen vor jedem Gedanken des Frevels zurückschrcckt, der in seiner Seele erglüht ist von edlem Eifer für Recht und Wahrheit. Der Mensch setzt sich auf dem Gebiete des Rechtthuns seine Ziele und Grenzen. Ihm genügt das Bewußtsein, miteigener Hand seinem Nächsten kein Böses zugefügt zu haben, aber das Unrecht, das ein anderer thut, das läßt ihn kalt, das geht ihn nichts an; es fällt ihm nicht ein, es verhindern zu wollen, auch wenn er die Macht dazu hat, und freut sich wohl auch gar im Stillen, daß es geschieht, ohne daß jemand da ist, der es wehrt, geschweige denn daß er selbst sich dazu entschließen würde. Er handelt mit dem Rechte, handelt mit ihm nach Belieben. Findet er dabei sein Genüge, Befriedigung für seine Eitelkeit oder irgend einen anderen verwerflichen Zug seines Herzens, dann erhebt er dafür seine Stimme; soll aus der Uebung des Rechtes jemanden ein Nachteil erwachsen, da weiß er mit allem Eifer dafür einzustehen. Fallen aber diese Ursachen hinweg, dann schweigt er und hüllt sich in den Mantel der Gleichgültigkeit. Ist er denn an Gottes Stelle? Es denkt kein Mensch daran, gegen das begangene Unrecht seine Stimme zu erheben und er gerade soll den lieben Frieden stören? Anders urteilt die Religion darüber. Sie will, daß wir im Herzen gar Kine 19*