Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 6 (1886)
- Issue
- Heft 7 (1.7.1886)
- Date
- 1886-07-01
- Page
- Seite 158 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2969669-2969919-2969927--1704-2976314- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
158 Rache an den schulbesuchenden Jünglingen, welche nun als Staatsbeamte in spe vom Staate betrachtet wurden, wodurch ihnen eine ergiebige Quelle, besonders bei der jedes Jahr stattsindenden Rekrutierung versiegt war, nuszuüben. Kaum war nämlich der'erste absolvierende Zögling des Seminars, Herr Kahn, als Eandidat für den- Rabbinatssitz in Wilna ausgestellt, als die Gemeinde- Borsteher seiner Wahl alle Schwierigkeiten in den Weg legten und erst durch das ellergische Eingreifen der Behörden sich bequemten, ihn als Rabbiner anznerkennen.' Von der Zeit an teilten sich die jüdischen Gemeinden in Rußlalld in zwei Parteien, die eine war auf Seiten der Deputirten und die andere, die mindere Partei auf der der Rabbiner und Lehrer. Diese letzteren hatten bei ihren Amtsfunktionen viel mit der Gemeinde zu känlpfen, sie wurden als Kreaturcit der Regierung verschrieen, und die Deputirten scheuten sich nicht, diese Pioniere der Bildung und wohl auch der Freiheit für die russischen Juden als Apostaten und Abtrünnige darzustellen. Der Rabbiner wurde als Denunziallt verachtet und gemieden, die Rabbiner-Schulen nunmehr als ein Hort des Unglaubens angesehen, und die Eltern, deren Kinder die Anstalt besuchten, als Feinde des jüdischen Volkes und seiner Religion betrachtet. Daß viele Rabbinatsresv. Lehrer-Eanditaten keiner Genieinde mehr vorstehen uub einen Gebrauch von ihren Rechten, Universitäten zu besuchen, machen wollten, ist selbstverständlich, und so trat der größte Teil der Rabbinatsschüler während der 25 jährigen Dauer der Rabbiner-Senünarien in Rilßland in verschiedene Akademien und Universitäten ein, pronlovierte daselbst und gelangte zu hohen Würden und Stellungen im Staate. Allein die Absicht der Negierung, den Gemeinden gebildete Lehrer und Rabbiner zu geben und so indirekt die jnd. Gemeindeverhältnisse zu regeneriren, war dadurch vereitelt worden. Daß die Regierung es übrigens mit ihrem Bestreben, die jüd. Verhältnisse durch gebildete Lehrer und Rabbiner zum Besseren zu gestalten, ernstlich meinte, beweist schon der Umstand, daß schließlich, nachdem sich der Staat überzeugt hatte, daß die Rabbinerschüler keine Gemeindestellen annehmen wollen, ein kaiserlicher Erlaß erschien/demzufolge allen denjenigen Personen, welche vor einer hiefür eingesetzten Kommission ein Examen der ersten vier untern Klassen der Rabbinerschule bestanden haben, freigegeben wurde, sich als Rabbiner wählen zu lassen oder als Lehrer zu fungieren, obwohl sie nicht, wie ursprünglich bestimmt war den Kursus der Rabbinerschule durchgemacht hatten. Dies alles aber half nichts, aus der Deputirten-Wirtschaft ist eine Rabbiner- Wirtschaft geworden, denn and) da wie dort wußten viele unwürdige Individuen sich das Rabbinats-Diplom zu erwerben, wie einst solche Subjekte die Wahl als Deputierte zu ihrem eigenen Nutzen zu lenken verstanden und ihre Stellung arg mißbrauchten. Die Regierung kam endlich zur Einsicht, daß die Rabbiner- Mminarien ihren voraus bestimmten Zweck, den jüdischen Gemeinden europäisch gebildete Rabbiner zu geben, um so eine ordnungsmäßige jüdische Gemeinde-Verwaltung zu schassen, nun nicht mehr entsprechen und erließ am 16. März 1873, nachdem ein Jahr vorher die Rabbiuerschulen geschlossen und an deren Stelle Lehrer-Institute eröffnet worden waren, folgenden Erlaß: Da die Rabbiner- Seminarien in Wilna und Schitomir ihren Zweck, der Judenschaft jüdische Gemeindebeamte zu geben, nicht erreichten, so werden dieselben geschlossen und an deren Stelle jüdische Lehrerseminarien gegründet. Die^Gemeinde-Verwaltung jedock) wurde schon früher mit der Eröffnung der neuen Schwurgerichte unter Kaiser Alexander II. im Jahre 1865 gänzlich reformiert. Dieselbe wurde der christlichen Gemeinde einverleibt und es fand keine