Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 6 (1886)
- Issue
- Heft 7 (1.7.1886)
- Date
- 1886-07-01
- Page
- Seite 157 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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157 schreiben und Zeichnen. Jüdische Disziplinen, an denen auch die Lehramts-Candidaten teilnehmen mußten, waren hauptsächlich biblische Exegese, hebräische Grainniatik und leichtere Traktate des Talmuds, welche von jüdischen Lehrern erklärt wurden. Das rabbiuische Studium, dessen Programm alle zwei Jahre von einer dazu bestimmten von jüdischen Gelehrten bestandenen Kommission festgesetzt wurde, dauerte vier Semester. In den Elementarwie Realschulen unterrichteten in den ersten zehn Jahren ihres Bestehens ausschließlich christliche Lehrer, weil noch keine ausgebildete jüd. Lehrer da waren; nach Ablauf dieser Zeit übernahmen jüdische Lehrer den Unterricht. In den Rabbinerseminarien war der Unterricht unter jüdische und christliche Lehrer geteilt. Die Haupt-Lehrfächer des Rabbiner- Kursus Maren außer den talmudischen Gegenständen auch noch jüd. Religions- Philosophie, jüd. Geschichte und die verschiedenen rabb. Response»; auch die Rabbinats-Canditaten wurden an jedem Sabbath in der beim Seminar errichteten Synagoge zum Predigen und zur Schrifterklärung angehalten. Alle Schüler der Rabbinerseminarien standen unter dem Schutze einer besonderen Schulbehörde und waren mit dem Eintritt in die Schule aus den Gemeindelisten gestrichen. Diejenigen Schüler, welche die ersten drei Klassen im Rabbinerseminar gut absolviert hatten und ein Armutszeugnis von der städtischen Behörde beibrachten, wurden für die Zeit des fernem Studiums als Krons- Stipendianten aufgcnommen und erhielten freies Logis, Beköstigung, Kleidung und Bücher von der Anstalt geliefert, sie waren jedoch verpflichtet nach Bcendigung ihres Studiums eine ihnen vom Staate angewiesene Anstellung als Lehrer oder Rabbiner ohne Einsprache anzutreten; solche Krons-Stipendiaten ivaren in der Anstalt jährlich 64 an der Zahl. Als oberste Leiter des Institutes fungierten ein christl. Direktor und ein jüd. Inspektor, denen noch eine besondere Kommission von christl. und jüd. Gelehrten zur Seite stand. Die Rechte der die Rabbiner-Schule beendigten Eleven waren denjenigen aller in den höheren Staatsschnlen Studierenden gleich; sie waren von allen Abgaben und Steuerlasten frei, von dem Militärdienst exemptiert und ward ihnen als Inden die Riederlassung im Innern Rußlands noch überdies garantiert, und, im Falle sie keine Lehrer- resp. Rabbinatsstelleii annehmeu wollten, das Recht bewilligt, Universitäten und Akademien zu besuchen um zu den höchsten akademischen Würden zu gelangen. Dieses Privileg bezog sich jedoch auf Nicht-Stipendiaten; diejeitigen aber, welche die Anstalt auf KronSkosten besucht hatten, konnte» erst »ach Äblauf von 7 Jahren seit ihrer Beendigung des Studiums, welche Zeit sie als Bergütung der auf ihre Rechnung verausgabten Gelder einen Staatsposten bekleiden inußte», dessen teilhaftig werden. Alle diese Rechte und von der Regierung wohl verbrieften Prärogative der Rabbinerschüler bewirkten, wie vorausznsehe» war, daß besonders die ärmeren Klassen unter den Juden mit Freuden diese Rabbinerschnlen begrüßten. Die^Klasse der Judenschaft war umsomehr erfreut über die Wohlthat, ihre Kinder von dem Gemeinde-Verband durch den Eintritt in die Rabbinerschule befreit zu sehen, weil die Gemeinde-Vorsteher ihre eigenen Gemeiudeglieder bis aufs Blut anssangten, und die Aussicht, daß der jüngeren Generation nun Mittel und Wege geboten ivorden, diesen Alp, nämlich die Willkür-Herrschaft ihrer Gemeindeleiter, abschütteln zu können, bewirkte, daß schon in den ersten Jahren die Anstalt mit Schülern überfüllt war. Diesen Bestrebungen der ärmern Juden konnten die Deputirten freilich keinen Einhalt gebieten, behielten sich aber vor, späterhin ihre