Mannheim
Compact Memory

Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1902-11-01 · Heft 11 (November 1902) · p. Seite 260

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
22 (1902)
Issue
Heft 11 (November 1902)
Date
1902-11-01
Page
Seite 260 (sequence 20)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/2969669-2969893-2969904--6758-2976109
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

260 Haus liegt inmitten eines schönen Gartens und ist zum größten Teile eine Stiftung des verstorbenen Kaufmanns Meyer Gimpel. Eine Gedenktafel im Innern verzeichnet mit goldenen Lettern hierüber Folgendes: „Dem edlen Stifter ihres Gotteshauses, dem Kaufmann Meyer Gimpel, geb. am 8. November 1834 zu Fürstenberg, gest. am 24 Juli 1897 zu Rostock, in Dankbarkeit die israelitische Gemeinde zu Rostock. September 1902." Die Weihrede, die einen tiefen Eindruck hervorbrachte, hielt Herr Landesrabbiner Dr. Feilchenfeld. — Die Festnummer des „Juristischen Litteraturblattes" zum 26. deutschen Juristentag, der am 10. Spt. in Serlin zusammentrat, enthält u. a. einen Aufsatz „Der Berliner Anwalt" von Justizrat Dr. I. Stranz, dem folgende Stellen entnommen seien- „Bekannt sind die fast unüberwindlichen Schwierigkeiten, die dem Eintritt jüdischer Assessoren in den Verwaltungsdienst und seit einigen Jahren auch in die richterliche Laufbahn entgegengestellt werden. Was bleibt nach jahrelangem Warten, nach unverdienten Zurücksetzungen anderes übrig, als die Flucht in die Advokatur! Sie, welche eine Pflanzstätte der richterlichen Beamten sein müßte, wird umgekehrt künstlich zu einem Sammelbecken anderweitig zurückgestoßener Kräfte gemacht. Man beklagt die Ueberflutung der Großstädte, namentlich Berlins, mit jüdischen Anwälten und führt doch diesen Zustand selbst herbei. Auch die Art und Weise, in welcher das Notariat verliehen wird, ist geeignet, die Stellung der Anwaltschaft in der Reichshauptstadt zu gefährden. Geschieht doch Verleihung und Versagung für Berlin, wie auch für andere Großstädte, nach konfessionellen Gesichtspunkten. Die „Schwarze Liste" ist eine Einrichtung geworden. Mit den Bedürfnissen der Bevölkerung, auf die man sie zu stützen suchte, ist sie nicht in Einklang zu bringen. Denn eine Statistik der Notare hat ergeben, daß die Berliner ihren Notar ohne Rücksicht auf dessen religiöses Bekenntnis wählen. Jedenfalls wird für Berlin eine Spezies Anwälte gezüchtet, die früher nicht existierte: der jüdische Justizrat, dem das Notariat fehlt. Das heißt also, ein zwanzigjähriger ehrenvoller Dienst als Anwalt, anerkannt durch die — wie betont werden mag, völlig unparteiische — Verleihung des Ratstitels, genügt nicht für die Verleihung des Notariats." — Speyer besitzt in dem Judenbad wohl das älteste deutsche Bauwerk jüdischen Ursprungs, dessen Errichtung in das 11. Jahrhundert zurück datiert wird. Die anläßlich des vor wenigen Jahren daselbst tagenden Anthropologenkongreßes anwesenden Gelehrten, an der Spitze der jüngst verstorbene Virchow, brachten diesem einzig in seiner Art dastehenden Bauwerk das weitgehendste Interesse entgegen und unternahmen gemeinschaftlich eine längere Besichtigilng desselben. Diesem Umstande, sowie den eingehenden Berichten der Fach- und Tagespresse dürfte es zu verdanken sein, daß der Ruf dieses Baues in die weitesten Kreise getragen wurde, und heute wohl kein Fremder unsere Stadt besichtigt, ohne auch das Judenbad besucht zu haben. Der deutsche Kronprinz, der vor einigen Wochen' auf einer Studienreise begriffen war, sowie die Königin-Mutter Marguerita von Italien niit Gefolge besichtigten jüngst neben den Kaisergräbern auch das

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.