Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 22 (1902)
- Issue
- Heft 10 (Oktober 1902)
- Date
- 1902-10-01
- Page
- Seite 232 (sequence 18)
- Language
- German
- Belongs to
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Blatt Papier, reichte dasselbe Esterka und eilte dann davon. Sie aber las, während Thränen ihre Augen verschleierten: „Und als ich mußte scheiden Und gute Nacht dir bot, Wünscht ich bekümmert beiden Im Herzen uns den Tod." Die Königlich Württembergische Wegierung über die Einführung der Schriften K. Kohlson's im Kahre 1822. In vr. M. Creizenach'S „Geist der Pharisäischen Lehre", eine Zeitschrift in monatlichen Heften, (Mainz 1824), sind Seite 76—78 zwei Erlasse betreffend die Einführung des deutschen Gesangbuches und des Unterrichtes in der mosaischen Religion von dem Religionslehrer in Frankfurt a. M. abgedruckt, die wir hier folgen lassen: Die Königlich Wiirttembergische Regierung des Jart-Kreises an da» Königliche Gberami Gllmange». Der Israelitische Religionslehrer zu Frankfurt a. Main, I. Johlson hat» veranlaßt von gutdenkenden Israeliten aus dem Königreich Württemberg, gebeten, daß die von ihm herausgegebenen Schriften: „Deutsches Gesangbuch für Israeliten rc. und Unterricht in der Mosaischen Religion rc. rc., zweite umgearbeitete und verbesserte Auflage, Frankfurt 1819" den inländischen Gemeinden zur Einführung empfohlen werden möchten. Da nun diese beiden Schriften nach dem Urteile Sachverständiger in jeder Beziehung vorzüglich und zweckmäßig sind und deren Verbreitung sowohl zum Unterricht der Israelitischen Jugend als zum Gottesdienste der Gemeinden alle Begünstigung verdienet, indem sie, vor anderen bisherigen Schriften, den Israeliten über feine Pflichten gegen Gott und seinen Nebenmenschen belehren: so erhält das Königliche Oberamt die Weisung, den Israelitischen Gemeinden des Oberamts-Bezirks die Anschaffung und den Gebrauch dieser Schriften, sowohl bei dem Unterricht der Jugend, als für den Gottesdienst nachdrücklichst zu empfehlen, und ihnen bemerkbar zu machen, daß die Rabbiner gegen diese Bücher, die bei der zahlreichen Gemeinde ihres Glaubens in Frankfurt eingeführt sind, mit Grund nichts einwenden können. De» Erfolg, welchen diese Empfehlung äußern wird, hat das Königliche Oberamt innerhalb sechs Monaten anhero einzuberichten. EllWangen. 13. August 1822. Auf besonderen Befehl.