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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1902-07-01 · Heft 7-8 (Juli 1902) · p. Seite 170

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
22 (1902)
Issue
Heft 7-8 (Juli 1902)
Date
1902-07-01
Page
Seite 170 (sequence 26)
Language
German
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Erziehung der Juden von der christlichen überhaupt verschieden ist, indem die tägliche Erfahrung lehret, daß die rohesten Sitten der jüdischen Nation ganz eigen sind. Auch diejenigen Inden, denen es an zeitlichen Glücksgütern nicht fehlet, selbst solche, die von ihnen für die vornehmsten gehalten werden, verraten sich gar leicht durch ihr rohes und unkultivirtes Wesen, so daß sie allein schon dadurch, wenn ihnen auch alle sonstigen Kennzeichen fehlen, die Nation» wozu sie gehören» zu erkennen geben. Um wieviel mehr muß also eine rohe und gleichsam viehische Erziehung bei solchen Landjuden herrschen, von welcher Art Jnquisitin herzustammen das Unglück hat. Wer erinnert sich nicht, je einmal einen Trupp solcher elenden Geschöpfe von Landjuden, ihre Kinder und Habseligkeiten auf dem Buckel tragend, gesehen zu haben? Und wem ist bei einer solchen Erscheinung nicht sogleich der geringe Unterschied zwischen Menschen und Vieh beigefallen?" Am nächsten Tage nach der Bestätigung des Urteils bat der Verteidiger in einer Eingabe an den Rat, die Vollstreckung desselben aufschieben zu wollen, weil er, um der Verurteilten eine gelindere Strafe auszuwirken, eine zweite Verteidigungsschrift einreichen wolle. Dieses Bittgesuch wurde gewährt, jedoch zum Leidwesen der Frommet. Schon zwei Tage nachher nämlich machte der Gefangenwärter des Katharinen - Thnrmes, auf welchem dieselbe von Anfang an gefangen saß, die Anzeige: Frommet sei, seitdem sie den Urteilsspruch gehört habe, völlig beruhigt gewesen und habe ihrem vorsichtlich nahen Ende gelassen entgegengesehen; auf die Nachricht jedoch, daß noch ein Versuch, ihr eine gelindere Strafe zu erwirken, gemacht werden solle, sei sie wieder unruhig geworden und habe seufzend ausgesprochen, der Herr Doktor erweise ihr damit keine Wohlthat, weil er sie dadurch nur länger aufhalten werde; sie danke es ihm gar nicht, indem sie nur um so länger Todesangst ausstehe und ohne dieses Vorhaben ihr Jammer und Leid jetzt schon ein Ende haben würde, es sei ihr deshalb auch leid, daß sie vor demselben jüngst so lamentiert und ihn dadurch vielleicht zu jenem Schritte veranlaßt habe. Auf diese Anzeige hin bat der Verteidiger, Frommet noch am nämlichen Tage sprechen zu dürfen. Man erlaubte es ihm, und er verfügte sich sofort in Begleitung des Ratschreibers zu Frommet. Diese erklärte ihm: Seit der Verkündigung ihres Todesurteil befinde sie sich Tag und Nacht in Angst, und wenn sie ihr Leben doch verlieren müsse, so wünsche sie deshalb lieber recht bald hingerichtet zu werden; sie habe dies auch der Tochter des Gefangenwärters ausgesprochen, als dieselbe ihr gesagt habe, die Leute verdächten es dem Verteidiger, daß er so viele Weitläufigkeiten mache. Der Letztere besprach sich dann mit ihr, und als er schließlich sie fragte, ob sie ihm noch etwas, was zur Verteidigung dienen könne, zu eröffnen habe, antwortete Frommet nichts Anderes als, sie bitte ihn, sich ihr junges Leben angelegen sein zu lassen, dabei aber schleunig zu Werke zu gehen, damit sie von der schon oft erlittenen Todesangst befreit werde, namentlich aber bitte sie, daß man ihr besonders während der Nacht eine Weibsperson beigebe.

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