Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 22 (1902)
- Issue
- Heft 7-8 (Juli 1902)
- Date
- 1902-07-01
- Page
- Seite 167 (sequence 23)
- Language
- German
- Belongs to
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^V^sr^v-V>? .; s 167 thäten, aus dem Hause entlassen hätten. Auch der jüdische Schulmeister des Ortes erklärte vor Gericht, daß Frommet zwar ein oder zwei Jahre in seine Schule gegangen sei, diese aber nicht ordentlich besucht habe, und die jüdischen Mädchen nicht so wie die Knaben in dem Gesetz und den zehn Gebote unterrichtet würden. Wie viele Jahre Frommet, als sie ihr Verbrechen beging, hatte, war nicht sicher zu ermitteln, weil weder von der Juden-Gemeinde ihres Heimathsortes Geburts- Register geführt wurden, noch auch ibre Eltern irgend etwas über sie und ihre | Geschwister eingeschrieben hatten. Ihre Mutter erklärte 1783 vor Gericht, Frommet j habe ein Alter von sechszehn Jahren; diese selbst aber sagte damals, sie sei fünf- Z zehn Jahre alt, und auf die Frage, woher sie das wisse, gab sie zur Antwort, ihre Mutter habe ihr, so oft sie ein Jahr älter geworden sei, ein Ei geschenkt und ihr dabei jedesmal ihr Alter gesagt. , Ein und dreiviertel Jahre vor der Zeit, in welcher sie das Kriminalver- „ J brechen beging, also dreizehn Jahre alt, hatte sie das elterliche Haus verlassen j und zuerst in dem zwei Stunden vom Heimathsorte entlegenen Dorfe Arheilgen und j hierauf in dem eine Stunde entfernten Darmstadt bei Juden Dienst genommen. : Von beiden Brodherrschaften erhielt sie ein unbedingt gutes Zeugnis; namentlich ij sagten dieselben vor Gericht ans, Frommet habe niemals üble Laune gezeigt, sei I mit magerer Kost zufrieden gewesen, habe dabei alle Arbeiten willig und heiter jj verrichtet und, wie der eine Brodherr hinzufügte, bei ihrer Entlassung mit den ’ Worten - Abschied genommen: „Wenn ich Euch etwas zu Leid gethan hahe, so verj zeiht es mir!" In der Mitte des Oktober 1782 begab Frommet sich nach Frankfurt,; j um in dieser Stadt, in welcher bereits ihre Schwester diente, ebenfalls eine Stelle 1 als Dienstmagd zu suchen. Sie fand dieselbe bei der oben erwähnten armen Wittwe < Schönle Maas, welche ihr als Jahreslohn zwei Gulden nebst einem Paar Schuhen und einem halben Gulden für ein Hemd zu geben versprach. Dieser Dienstlohn J wird wohl der geringste gewesen sein, welcher in den letzten zweihundert Jahren - j zu Frankfurt bezahlt worden ist; denn obgleich damals dort fünf Pfund Roggen- - brod nur 8 Kreuzer, sowie Rind-, Schweine-, Kalb- und Hammelfleisch nur je 7 j Kreuzer das Pfund kosteten, so findet sich doch schon vierundsiebenzig Jahre früher (1708) der Jahreslohn einer Magd, welche bei einem Weißbinder diente, zu acht; Gulden verzeichnet. Die äußerst dürftige Frommet traf es in ihrem neuen Dienste; nicht blos darin sehr schlecht, daß sie um einen Lohn, mit dessen Betrag sie schwer-; lich blos die Kosten ihrer Kleidung bestreiten konnte, dienen mußte, sondern sie hatte? auch noch das Unglück, Tag und Nacht an eine Herrin gebunden zu sein, welche « von allen Zeugen als sehr zanksüchtig, als stets zu harten Vorwürfen geneigt und als in solchem Grade mißtrauisch geschildert wurde, daß sie ihre Dienstnlädchen gar . oft der Nachlässigkeit und sogar des Diebstahles beschuldigte. < Als Frommet neun Wochen in diesem Dienste gewesen war, wurde sie am Abend des 22. Dezember 1782 von ihre Dienstherrin wieder unschuldiger Weise j