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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1902-07-01 · Heft 7-8 (Juli 1902) · p. Seite 154

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
22 (1902)
Issue
Heft 7-8 (Juli 1902)
Date
1902-07-01
Page
Seite 154 (sequence 10)
Language
German
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ihm berufenen Staatsbeamten zu gleichem Zweck öffentlich bekannt gegeben würden. Der Ärger der Gegner dieser Maßregel trug ihm den Spitznamen „.Synagogenvorsteher" (Archisynagogus) ein. Aber nicht nur nehmend, sondern auch gebend erwies sich Alexander als einen Philosemiten in dem gewöhnlichen engen Wortsinn. Er erlaubte den Israeliten, wie uns berichtet wird, in Palästina zu wohnen. Das kann sich nur auf neue Einwanderungen beziehen, da es ja immer jüdische Gemeinden im heiligen Lande gegeben hatte. Ferner räumte der Kaiser seinen jüdischen Unterthanen das Recht ein, einen eigenen Fürsten über sich zu haben. Zum Verständnis dieser Vergünstigung verhilft die gleichzeitige jüdische Geschichte. In Rabbi Jehuda zu Tiberias, dem Schöpfer der Mischna oder doch ihres Grundstocks, verehrte damals ein großer Teil Israels seinen Fürsten „Nassi". Von dem Oberhaupt einer Schule drohte dem römischen Staat keine Gefahr. Es stand daher nichts im Wege, dasselbe als den Leiter der Rom nnterworfenen Nachkommen Jakobs amtlich anzuerkennen. Das geschah durch den fraglichen Erlaß. Auch die wohlwollende Behandlung der Christen seitens Alexanders hat allem Anschein nach persönliche Erlebnisse seiner Jugendzeit zum Ausgangspunkt. Seine Mutter führte einmal in Antiochien eine eingehende Unterredung mit dem geistvollen Kirchenlehrer Origenes. Gewiß gelang es diesem, nicht nur Julia Mammäa, sondern mittelbar zugleich ihren Sohn in gutem Sinne zu beeinflußen, stand ihm doch der letztere als ein Schüler der neuplatonischen Schule ohnehin schon in gewisser Weise nahe und erzählte man sich doch außerdem in der kaiserlichen Familie, daß Septimius Severus durch einen Christen von einer gefährlichen Kranheit geheilt worden sei. Alexander bethätigte seine christenfreundliche Gesinnung zunächst dadurch, daß er in der schon genannten Kapelle auch der Büste Christi einen Platz anwies. Wie Israels Stammvater, so erschien ihm der Stifter der Kirche als ein erhabenes, verehrungswürdiges Wesen. Bei einem Streit, den die christliche Gemeinde zu Rom mit der Znnft der Garköche wegen eines von beiden Teilen beanspruchten Grundstücks führte, traf der Kaiser die Entscheidung zu Gunsten der ersteren. Er erklärte, es sei besser, daß die Gottheit dort verehrt werde, wie auch immer die Verehrung geartet sein möge (quomodocunque). Hiermit erkannte er thatsächlich die Kirche als ein gesetzlich bestehende Religionsgesellschaft an, obwohl er sie nie förmlich unter die erlaubten religiösen Verbände aufnahm. Daß ihm das kirchliche Verfassungsleben ebenso bekannt war, wie das jüdische, ersehen wir aus der Begründung des die Ernennung von Staatsbeamten betreffenden Gesetzes. Er beruft sich darauf, daß neben den Synagogenvorstehern auch die Bischöfe vor der Einsetzung in ihr Amt eine Art öffentlicher Prüfung zu bestehen haben, sofern ihre Namen zu allgemeiner Kenntnis gebracht werden. Als Ulpian, der Tyrer, des Kaisers erster Ratgeber, die früheren Erlasse gegen die Christen gesammelt hatte, machte Alexander von diesem Werk keinen Gebrauch. Er betrachtete es nur als eine Geschichtsquelle, nicht als ein für ihn giltiges Gesetzbuch. Später aber handelte

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