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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1902-03-01 · Heft 3 (1.3.1902) · p. Seite 51

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
22 (1902)
Issue
Heft 3 (1.3.1902)
Date
1902-03-01
Page
Seite 51 (sequence 3)
Language
German
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— 51 — hochwichtiger gottesdienstlicher Akt, daß er auch den wahrhaften Eid zu vermeiden sucht und eine heilige Scheu empfindet, eines Vermögensnachteils willen, ohne dringende Veranlassung, den Namen Gottes anzurufen. So sehr wir uns nun von jedem Eide zurückhalten sollen, so ist doch der Eidschwur gestattet, ja sogar Pflicht, wenn die staatliche Ordnung, wenn Gerechtigkeit und Gesetzmäßigkeit, wenn Wahrheit und Sittlichkeit durch denselben befestigt und erhalten werden sollen, und wir dasjenige, was wir beschwören sollen, ganz gewiß und untrüglich wissen. Und nun hören Sie mich, Herr Abgeordneter! Sie haben wieder im deutschen Reichstage die Worte Blutmord und Ritualmord in die Welt hinausgerufen. Als erfahrenem Manne werden Ihnen sicherlich die Schriften der christlichen Gelehrten Delitzsch, Strack, Chwolson, Pfarrer Frank u. A. bekannt sein, die mit echt deutscher Sorgfalt und Gründlichkeit an der Hand von Urkunden und Akten und nach genauester Durchsichtung und Durchsiebung der einschlägigen christlichen und jüdischen Litteratur als sonnenklar und zur Evidenz nachgewiesen haben, daß der sogenannte Ritualmord, der den Juden angedichtet wird, eine absolute Lüge, ein albernes Märchen sei; nicht anders, als wie verblendete Chinesen und fanatische Boxerhorden den Christen Ritualmorde zumuten. Soll ich Ihnen noch einmal all' die Bullen und Erlasse erleuchteter Päpste und vorurteilsloser, gerechter weltlicher und geistlicher Fürsten vorführen, welche die Ritualmorde, deren man die Juden bezichtete, in das Reich der Fabel verweisen und diese Bezichtigung als eine bodenlose, niederträchtige Verleumdung erklären, geeignet, Tod und Verderben über unschuldig verdächtigte Menschen zu bringen? Soll ich Ihnen noch einmal die grauenhaften, mittelalterlichen Prozeß-Akten aufrollen, aus denen der Schrei der gemarterten, unschuldigen Juden uns entgegen* tönt, die auf der Folterbank etwas gestehen sollen, von dem sie absolut nichts wissen bis erst später, oft durch Zufall, die Verlogenheit und Haltlosigkeit der Blut» beschuldigung zu Tage trat? Es ist eine lange, traurige Leidensgeschichte, von der der Genius der Menschheit mit Erröten sich abwendet. . Und doch haben sie es über sich gebracht, vor dem hohen Hause des Reichstags, vor den berufenen Vertretern des Volkes der Dichter und Denker die Worte Ritualmord und Blutmord auszusprechen. Sie haben dadurch mich, den ^deutschen Rabbiner, in meinen heiligsten Gefühlen gekränkt und tötlich beleidigt. Ich appelliere an Ihre Ehre. Es ist eine Ehrenpflicht des Beleidigers, den Beleidigten zu hören. So hören Sie denn, Herr Abgeordneter! Sie sprachen vor der großen Öffentlichkeit des deutschen Reichstages und besaßen das Ohr Europas. Ich spreche jetzt in der stillen Einsamkeit meiner Studierstube, und der glühend heilige Hauch meiner Brust erstirbt auf meinen Lippen wie ein leises Flüstern. Aber dieses kaum vernehmbare Wort, das jetzt den heiligsten Tiefen meines armen, gepreßten, vernt*., A . ■

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