Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 22 (1902)
- Issue
- Heft 3 (1.3.1902)
- Date
- 1902-03-01
- Page
- Seite 50 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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— 50 — selbstverständlich ganz unbeschadet dem Vollwerte und der Integrität des Eides der Angehörigen der christlichen Religion — vollauf bestätigen. Von den alttestamentlichen Schriften bis zur Gegenwart herab sind alle religiös-litterarischen Denkmäler der Juden von tiefer Ehrfurcht und erhabener Scheu vor der Weihe und Heiligkeit des Eides erfüllt. Der Jude sieht sich im Eide in unmittelbare Beziehung zu Gott gesetzt, den er als den allwissenden Richter anruft; er fühlt beim Eide mit ernstem Beben den Hauch der Göttlichkeit und den Flügelschlag der Ewigkeit an sich vorüberziehen. Schon in dem mosaischen Zehngebot ist die feste, unerschütterliche, granitne Grundlage für die Heiligkeit des Eides gelegt. „Du sollst den Namen des Herrn, deines Gottes, nicht aussprechen zum Falschen." (2. Moses 20.) Und wie oft ist dieser Gedanke im Pentateuch selbst, sowie in den Propheten und Hagiographen in den verschiedensten Wendungen variiert und durch Wort, Lehre und Beispiel uns eingeprägt worden. Wie ergreifend und eindringlich klingt die Mahnung: „Ihr sollt nicht bei meinem Namen zum Falschen schwören, du entweihst dadurch den Namen deines Gottes" (2. Moses 19). Und in demselben Sinn: „Ihr sollt nicht meinen Namen entweihen, denn ich bin der Herr, der ich euch heilige" (3. Moses 22). Knapp und präzis, scharf und schneidig lautet der Ausspruch des Propheten; „Falschen Eid hasse ich, spricht der Herr" (Zacharias 8). In einem schönen anschaulichen Bilde verkündet es der Psalmendichter: „Wer darf den Berg des Herrn besteigen, wer seine heilige Stätte betreten? Wer lauteren Herzens ist, wer Meineid nie begehet, zum Truge nie schwöret (Psalm 24). Demselben Gedankengange folgen ausnahmslos die späteren Lehrer und Theologen. Alle sind sie bemüht, unser Gewissen zu schärfen. So stellt ein Gelehrter im Talmud den Grundsatz auf: „Schon Dein Ja und Nein sei wahrhaft und rechtlich." Ein anderer Schriftgelehrter giebt seinem mächtigen Empfinden über die Bedeutsamkeit des Eides in den Worten Ausdruck: „Bei keinem der zehn Gebote ging ein solches Zittern und Beben durch die Welten, wie bei der Verkündigung des Gebotes von dem Eide." Und von tiefem Grauen über die schwere Sünde des Meineides erschüttert, ruft ein anderer Weiser aus: „Was Feuer und Wasser, was die Elemente nicht zerstören, der Meineid verwüstet und vernichtet es." So nimmt in der Weltanschauung des Israeliten der Eid einen besonders geheiligten und erhabenen Platz ein. Ist es da ein Wunder, wenn der Jude es mit dem Eide ernst, sehr ernst nimmt! Mir sind Fälle bekannt, wo jüdische Kaufleute und Gewerbetreibende, die in Zivilprozessen durch Leistung eines Eides ein obsiegendes Urteil hätten erstreiten können, auf das ihnen rechtlich zustehende, nicht unbeträchtliche Vermögensobjekt verzichteten, weil sie es nicht über sich bringen konnten, den zweifellos wahrhaften, durchaus zutreffenden Eid zu leisten. Der Eid gilt eben dem Juden als ein solch