Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 22 (1902)
- Issue
- Heft 2 (1.2.1902)
- Date
- 1902-02-01
- Page
- Seite 43 (sequence 19)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 98% known words query
- IRI
…/2969669-2969893-2969896--6526-2975869- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
— 43 — Unterlassung der Sabbatharbeit hänge lediglich von der Stellung des Einzelnen ab, die er zu den Ritual-Vorschriften seiner Religion einnehme, und da das Mündel nach seiner Angabe in Beziehung auf die Sabbathheiligung den Vorschriften der jüdischen Religion freier gegenüberstehe und sich in seinem Gewissen durch Verrichtung von Arbeit am Sabbath nicht bedrängt fühle, sei der Vormund nicht berechtigt, das Mündel zu stören und es zur Einnahme eines anderen Standpunktes zu zwingen. Gestatte das Gesetz dem Kinde von 14 Jahren schon die eigene Wahl des Glaubensbekenntnisses, so müsse ein Kind dieses Alters und erst gar ein erwachsenes Mädchen von 19 Jahren auch berechtigt sein, sich eigenmächtig dafür zu entscheiden, ob es innerhalb seiner Religion einer freieren oder strengeren Anschauung in Bezug auf bloße Ritualvorschriften huldigen und diese bethätigen will. Auch der eigene Vater wäre nach dem Gesetze nicht mehr berechtigt, dem Kinde in diesem Alter Vorschriften über seine Religion und seinen Glauben zu machen, er könne es zur Befolgung religiöser Ritualvorschriften nicht mehr zwingen. Sei dies aber selbst dem Vater nicht gestattet, so könne erst gar der Vormund dem erwachsenen Mündel in dieser Beziehung keine Vorschriften machen. — Die Gesellschaft für Sammlung und Conservirung von Kunst- und historischen Denkmälern des Judentums in Wien J veranstaltete neulich im Festsaale des Etablissements Ronacher eine Hieroymus Lorm- } Feier, die einen überaus würdigen Verlauf nahm. Der große Saal war bis auf;j das letzte Plätzchen von einem sehr gewählten Publikum, unter denen sich sehr | viele Damen befanden, gefüllt. In Vertretung des 80jährigen Dichters war dessen 4 Tochter erschienen. Lorm selbst hatte an das Curatorium der Gesellschaft ein i Schreiben gerichtet, das der Präsident, Baurath Wilhelm Stiaßny, zur Verlesung | brachte. Dasselbe lautet: „Von Beschwerden des Alters nicht verschont, bewahre 1 ich mir doch in jugendlicher Kraft das Dankgefühl für mir erwiesene Rücksichtnahme, | wenn ich es auch in Bezug auf jene Leiden nicht in gebührender Ausführlichkeit | zum Ausdruck zu bringen vermag. Die Würdigung meiner schriftstellerischen Thätig- | feit wird jedenfalls eine Stärkung meiner noch übrigen Jahre oder Tage bedeuten." j Die Festrede hielt Herr Dr. Bernhard Münz. Er schilderte Lorm als Menschen» j Dichter und Philosophen und erntete lebhaften Beifall. . Sodann betrat Adolph R. J v. Sonnenthal, stürmisch begrüßt, das Podium und las zuerst in seiner bekannten ineisterhaften Art eine kleine Serie aus Lorm's Gedichten vor, unter denen „Der Arbeiter", „An die Naturalisten" und „Grillparzer" besonders beifällig ausgenommen wurden. Zum Schlüsse der Feier las Sonnenthal die ebenso tiefsinnige als humorvolle Novelle „Die Philosophie des Kusses" vor. Als der Künstler geendet hatte, wurde ihm für die glänzende Interpretation der Poesie des 1 großen Dichters, dem der Abend galt, durch reichlichen Beifall gedankt. — Aus \ Hezedek berichtet man: Allgemeine Teilnahme erweckt hier das Hinscheiden des , VI Herrn Emanuel Schwarz, dessen Begräbnis Sonntag den 8. Dezember unter großer. J Beteiligung stattfand. Der Verblichene, der im 64. Jahre nach langem schweren?