Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 22 (1902)
- Issue
- Heft 2 (1.2.1902)
- Date
- 1902-02-01
- Page
- Seite 42 (sequence 18)
- Language
- German
- Belongs to
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42 die Anweisung, HerrEleichröder über die Lage der auswärtigen Politik, soweit sie nicht geheim zu halten war, auf Befragen fortlaufend zu unterrichten, damit er Eröffnungen der bezeichneten Art, die der Minister sich selbst vorbehielt, schnell und richtig auffassen könnte. Herr Bleichröder pflegte daher mehrmals in der Woche am frühen Morgen zu mir zu kommen und einige Minuten zu verweilen, an warmen Tagen im Garten, sonst in meinem Wohnzimmer. Ich lernte ihn auf diese Weise genau kennen und aufrichtig schätzen. Die gelegentlichen Aufträge des Ministers an Bleichröder hatten zur Folge, daß dieser sich als Hilfsarbeiter des auswärtigen Amtes fühlte und demnach, wenn er von Bismark sprach, ihn „unsern hochverehrten Chef" zu nennen pflegte. Weiteren Kreisen durfte der politische Grund seiner öfteren Besuche im Auswärtigen Amt natürlich nicht bekannt werden. Es erhob sich daher manchmal das Gerücht, daß Bismarck durch Bleichröder für sich Börsengeschäfte machen ließe, was thatsächlich niemals geschehen ist. Er hat oft genug ausgesprochen, es sei völlig unerlaubt, seine Kenntnis der politischen Lage zu Spekulationen zu benutzen; ein Minister, der sich damit befasse, müsse in Versuchung kommen, seine politischen Entschlüsse durch Rücksichten auf persönliche Vorteile oder Nachteile beeinflussen zu lassen und könne daher keine gute Politik machen. — In Dalken (Lausitz) hatte der christliche Bauer Kaschka eine religiöse Gemeinde gegründet; er fastete tagelang mit seiner Familie und stand im Gerüche der Heiligkeit. Die Versuche der Behörden, dem Unfug zu steuern, wurden durch Bauernrevolten verhindert. Kaschka, der an religiösem Wahn leidet, hat seine eigene Frau, über deren Tod bisher nichts bekannt war. „zur Entsühnung der Familie" durch Mißhandlungen als die „Erkorene Christi" getötet. In einem Gebetblatl, das im Gebetbuch gefunden wurde, berief er sich auf hie Stelle im „Neuen Testament", Brief Paulus an die Hebräer, Kapitel 9, Vers 22, wo es heißt: „Ohne Blutvergießen geschieht keine Vergebung." Kaschka wurde mit zwei Söhnen, einer Tochter, der Magd und einer Schwester der Gattin in die Irrenanstalt gebracht, — Der höchste preußische Gerichtshof, das Kammergericht, hat jüngst ein Urteil gefällt, das wegen seiner Bedeutung und des allgemeinen Interesses, das die Unterlage des Rechtsstreites in weiteren Kreisen finden wird, erwähnt sein mag. Es handelt sich dabei um die prinzipielle Frage, ob der Vorinund eines Mündels diesem den Eintritt in ein Geschäft, in dem am Sonnabend gearbeitet wird, zu verweigern berechtigt ist. Der Sachverhalt ist folgender: Die 19jährige Tochter eines verstorbenen jüdischen Kaufmanns orthodoxer Richtung war als Handelsgehilfin in ein Geschäft in Frankfurt a. M. eingetreten. Nachträglich zog aber der Vormund, als er hörte, daß dort Sonnabends gearbeitet werde und auch sein Mündel dazu veranlaßt würde, die Ermächtigung zurück und fordert das Mündel auf, die Stellung zu kündigen. Amtsgericht und Landesgericht standen auf Seiten des Vormunds und wiesen den Antrag des Mündels zurück. Dagegen gab das Kammergericht auf die weitere Beschwerde des Mündels dem Anträge statt, indem es aussprach, die