Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 22 (1902)
- Issue
- Heft 2 (1.2.1902)
- Date
- 1902-02-01
- Page
- Seite 32 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 98% known words query
- IRI
…/2969669-2969893-2969896--6515-2975858- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
—' 32 — l Sokolow-Warschaü zeigte, wie die jüdische Wissenschaft berufen ist, den nationalen x Gedanken zu stärken. Martin Buber-Wien sprach über jüdische Kunst. Um sie zu I fördern, regte er Ausstellungen an, ferner Gründung von Genossenschaften jüdischer I _• Künstler und Preisausschreiben für dichterische Werke, auch befürwortete er die ji Gründung eines modernen jüdischen Verlages. Für diesen letzten Zweck ist bereits i eine Subskription eröffnet worden. Dr. Moses-Mannheim, der die wirtschaftliche - Hebung behandelte, bereicherte dieses Zukunftsprogramm noch um eine Anzahl I weiterer Forderungen: Erziehung der Juden zur Arbeit und Beeinflussung ihrer; Berufswahl, Arbeitsnachweis, Hausindustrie, Organisation des Handwerks, Vorschuß- I und Kreditkassen für jüdische Gewerbetreibende, Alters-, Jnvaliditäts- und Krankheits- I; , Versicherung und Schaffung eines Notstandsfonds. Allerdings fügt er einschränkend bei, die Frage der wirtschaftlichen Hebung könne erst dann endgültig gelöst werden, s wenn „aus dem Judentum von unterwegs ein Judentum zu Hause" geworden sei. 1 Diese mehr theoretische Verhandlung hat manches schöne Ziel gezeigt und es wird nun eine weitere Aufgabe sein, den Weg zur Umsetzung in die Praxis zu finden. Die Beratung der neuen Bestimmungen über die Organisation nahm einen s sehr schleppenden Gang. Nicht blos wirkte die Vielsprachigkeit hemmend, viele \ Redner schweifte» auch ab und die kostbare Zeit wurde oft durch untergeordnete s Dinge gekürzt. Im Wesentlichen hat man sich denn auf folgende Punkte geeinigt: s So weit die Gesetze es gestatten, schließen sich die Vereine eines Landes zu einer L Landes-Organisation zusammen, welche der Aufsicht des Aktions-Komitees untersteht. Je 50 Vereine haben das Recht, für sich eine Organisation zu bilden. Der Zionisterkongreß tagt jedes zweite Jahr an einem vom großen Aktions-Komitee be- ■ stimmten Orte. Eine frühere Einberufung des Kongresses kann vom Aktions-Komitee j angeordnet werden. I Hierauf wurde über den jüdischen National-Fond verhandelt und hat das j.. Aktions-Komitee einen Entwurf der Verwaltungs-Grundsätze vorgelegt. Darnach f soll der Fond ein unantastbares Vermögen des jüdischen Volkes sein, das erst in j, dem Zeitpunkte, da eine vom Kongreß zu bestimmende Höhe (etwa 200,000 Pfund) [* erzielt worden ist, lediglich zum Landkaufe in Syrien und Palästina verwendet ) werden darf. Zum direkten Landkauf soll aber nur eine Hälfte der genannten; Summe gebraucht, die andere Hälfte zinstragend angelegt werden. In keinem Falle ] darf der Fond ganz erschöpft werden. Die Vermehrung und die Kontrolle der Sammlungen für den Fond in allen Ländern geschehen durch ein klug ausgedachtes, einfaches Märkensystem. Wer Marken kauft, unterstützt mit dem ganzen Betrage den Fond. Verwaltung und Aufsicht stehen dem großen Aktions-Komitee zu. Hierüber entstand eine lange und sehr erregte Verhandlung, da der Antrag gestellt ivurde, den Entwurf als bloßes Provisorium in Kraft treten zu lassen. Schließlich wurde aber die Vorlage mit 105 gegen 85 Stimmen gutgeheißen, indessen gleichzeitig auch ein von Dr. Kokesch-Wien gestellter Zusatzantrag angenommen, wonach für den