Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 22 (1902)
- Issue
- Heft 1 (1.1.1902)
- Date
- 1902-01-01
- Page
- Seite 9 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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9 eine Pflicht unserer Zeit, wie es ja überhaupt kein Recht gibt, dessen Verwirklichung nicht zugleich unsere Pflicht wäre. Die zweite Aufgabe ist die Aufhebung derjenigen religiösen Vorschriften, welche sich mit dem Leben nicht mehr in Übereinstimmung befinden. Wir bezeichnen als solche Vorschriften einmal diejenigen, welche eine Abschließung des Lebens von der Außenwelt und eine Sonderung der Juden von der Gemeinschaft mit Andersglaubenden bezwecken, ferner solche, welche eine Beziehung auf die nationale und politische Besonderheit der Juden innerhalb des Gottesstaats zü erkennen geben, und endlich diejenigen, welche als unverstandene Überreste einer längst vergangenen Zeit bedeutungslos in die Gegenwart hineinragen. Das Judentum selbst will seine geschichtliche Aufgabe in der Gegenwart erfüllen, indem es als bewegende Kraft wieder am Leben und der Entwicklung unserer Zeit Anteil gewinnt. Darf es also ferner noch von seinen Bekennern die strenge Abschließung von der nichtjüdischen Welt fordern, welche das mosaische und talmudische Judentum durch zahlreiche Vorschriften zu erreichen wußte? Der Jude will sich als Glied der Nation, als Bürger des Staats anerkannt sehen, er will mit jenen leben und für diesen wirken, kann er mit diesen Bestrebungen die Anerkennung von Vorschriften verbinden, welche gegeben wurden nm die Gemeinschaft ' mit Andersglaubenden zn erschweren und zu verhindern? Im Bewußtsein, jede „■ Besonderheit jüdischer Nationalität überwunden, jede Beziehung zu einem selbst- ' ständigen jüdischen Staat der Vergangenheit oder der Zukunft aufgegeben zu haben, \ tritt der Jude mit seiner ganzen Persönlichkeit in das nationale und politische Leben seines Vaterlandes ei»; welche Bedeutung soll für ihn die Beobachtung religiöser ■}. Vorschriften haben, die nur in der Beziehung auf die Verhältnisse des unterj gegangenen oder gar eines zukiinftigen Gottesstaats ihre Deutung finden können? Alle diese Vorschriften stehe» zu sehr in geradem Widerspruch mit der Aufgabe des j Juden und des Judentums in unserer Zeit, als daß sie noch länger einen Platz in seinen Gesetzbüchern finden könnten, ohne den Zwiespalt zwischen der Religion und dem Leben zu einem unheilbaren zu machen. Und wo das Judentum in seinen i Bekenner» zum Bewußtsein seiner gegenwärtigen Aufgabe gelangt ist, wo diese bereits j die Erfüllung derselben begonnen haben, und mitwirkend ins Leben der Gegenwart ' - j eingetreten sind, da konnten sich auch jene Vorschriften nicht erhalten; aber mit diesen ging leider auch so manches andere Gebot fürs Leben verloren, dessen Beobachtung | sehr wohl mit der Aufgabe desselben verträglich war. Aber nicht nur diejenigen Vorschriften, welche geradezu in Widerspruch mit s der Aufgabe der Gegenwart sind, dürfen nicht länger als bindend anerkannt werden, sondern auch diejenigen, welche außer aller Beziehung zum Leben stehen. Die Re- \ ligivn soll durchaus dem Leben angehören, damit das ganze Leben der Religion angehören könne. Nicht eine äußere Macht soll die Religion sein, die sich im Leben eine selbstständige Welt auferbaut, und um ihrer selbst willen diese oder jene That