Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 21 (1901)
- Issue
- Heft 12 (1.12.1901)
- Date
- 1901-12-01
- Page
- Seite 273 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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273 daß die genannten Soldaten sowohl, als ein fremder Bedienter, der ihnen behülflich war, deshalb zu der verdienten Strafe verurteilt worden sind. Zu Frankfurt a. M., den 28. September 1806- Im Aufträge des Bürgermeisters." Hierauf erkannte Picard auf der Straße einen Bürger, der ihn auf dem Spaziergange ani 27. September geschlagen hatte. Diesen faßte er, brachte ihn, ohne das Gewühl auf der Straße zu beachten, nach der französischen Wache, wo er zu derselben Strafe verurteilt wurde, die die Soldaten erleiden mußten. Der Fürst-Primus gab nach diesen Vorfällen sofort dem Magistrate seinen Wunsch zu erkennen, daß den Frankfurter Juden die öffentlichen Spaziergänge freigestellt werden möchen. Diesem Verlangen wurde Folge gegeben und demgemäß wurde wieder einen Tag später in einer der Frankfurter Zeitungen bekannt gemacht: „Da fortan sowohl für die Juden, als für jeglichen, der sich nicht unanständig beträgt, die öffentlichen Spaziergänge auf den Wällen und in der Stadt offen stehen, so wird dies hierdurch zur Nachricht bekannt gemacht. Frankfurt a. M., den 29. September 1806. Die Stadtkanzlei. Der Vorstand der jüdischen Gemeinde zu Frankfurt wurde auch vor die städtische Regierung geladen, um offizielle Kenntnis zu empfangen von dem vorstehenden Beschlüsse. Es wurde ihm hierbei bemerkt, „daß der Fürst-Primas es so befohlen hätte." Der Vorstand hielt es für seine Pflicht, dem Fürsten hierfür seinen Dank zu bezeugen und suchte deshalb noch am selben Tage behufs dessen eine Audienz nach, die er auch erlangte. Der Fürst-Primas empfing den Vorstand auf die freundlichste Weise und nachdem er den Dank für das Hinwegräumen der Erniedrigung, die so laiige die jüdische Gemeinde in den Staub gebeugt hielt, entgegengenomme», eröffnete er den Vertretern der Gemeinde, „daß die Juden zu Frankfurt das Bürgerrecht erlangt hätten und sie ebenso gute Behandlung genießen sollten, wie ihre Glaubensgenossen in Frankreich und Holland." In Folge dessen hörte auch die Beschränkung für die Juden in Frankfurt, nur in der Judengasse zu wohnen, auf. Ir. Ludwig Hvosenthal' über die jüdische Gemeinde in Köln. Am 5. Marcheschwan des Jahres 5562, oder am 20. Vendemiaire X (entspricht dem 12. Oktober 1801), wurde die Kölner jüdische Gemeinde aufs neue begründet.