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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1901-10-01 · Heft 10 (1.10.1901) · p. Seite 234

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
21 (1901)
Issue
Heft 10 (1.10.1901)
Date
1901-10-01
Page
Seite 234 (sequence 18)
Language
German
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Künstler in Wien ist, gilt sein erster Besuch seiner dort lebenden Schwester, Frau Singer, die er zärtlich liebt. Joachim gilt als ungemein angenehmer Gesellschafter, als liebenswürdiger, geistvoller Cansenr, der sich niemals in Harnisch bringen läßt. Fast jeden Sommer folgt Joachim einer Einladung der Königin von Hannover nach Gmunden, wo er mit Prinzessin Mary Duos spielt. Seine freundschaftlichen Beziehungen zu diesem Königshause stammen aus jener Zeit, da er in Hannover Konzertmeister war und sich allenthalben großer Beliebtheit erfreute. Der Jubilar macht heute den Eindruck eines Mannes der in den besten Jahren steht. Sein Haar ist noch lange nicht gebleicht. Aus seiner strammen, kerzengeraden .Haltung könnte man schließen, daß er kaum sechzig Jahre alt ist. — Ein protestantischer Theologe schreibt der „Bresl. Ztg.": „Zufällig lese ich in der gestrigen Nummer der „Post", daß dort der Unterschied oder Gegensatz zwischen Judentum und Christentum im Wesentlichen wiederum zurückgeführt wird aus den alttestamentarischen Satz: „Auge um Auge, Zahn um Zahn." Es wird dort in diesem Zusammenhänge von dem Judentume als eine „die Brutalität der Rache anerkennende Religion" im Gegensatz zu dem Christentum gesprochen, das die Religion der Liebe predige. Da eine Gegenüberstellung von Judentum und Christentnm gerade in diesem Sinne und unter Berufung ans das angeführte Citat eine sehr verbreitete ist, so wird es nützlich sein, einmal zu untersuchen, wie viel Berechtigung eine solche Auffassung für sich hat. Der Satz: „Auge um Auge, Zahn um Zahn" findet sich im alten Testament drei mal. Zunächst Moses 2, 21, Vers 24, dort wo der Codex des mosaischen Strafgesetzbuches festgestellt wird. Aber gerade an jener Stelle wird als Strafprinzip nicht allgemein der Grundsatz „Auge um Auge, Zahn um Zahn" normiert, sondern vielmehr nur als Strafverschärfung in einem - Falle besonderer Rohheit. Wenn nämlich streitende Männer eine schwangere Frau derartig mißhandeln, daß sie Schaden an ihrer Leibesfrucht nimmt, nur dann soll als Strafmaxime jener Satz gelten, nicht aber sonst. Und ganz ähnlich verhält es sich mit der zweiten Stelle Moses 5, 19, Vers 21. Doxt wird jenes Strafmaß als besondere Strafverschärfung angeordnet für den Fall, daß jemand, „als falscher Zeuge falsches Zeugnis wider seinen Bruder" ablegt. Also auch hier wird lediglich ein Ausnahmefall von den sonst allgemein geltenden, milderen Grundsätzen statuirt. Bleibt endlich noch übrig die dritte Stelle, Moses 3, 24, Vers 20. An jener Stelle handelt es sich darum, festzustellen, daß die Fremden nicht milder, sondern eben so strenge bestraft werden sollen, als die Einheimischen, und es wird ein Spezialfall hierfür angeführt. Ein bezeichnendes Charakteristikum für die Härte des altmosaischen Strafgesetzbuches oder gar für das Wesen der jüdischen Religion stellt jener Satz so wenig dar, daß vielmehr, wie die Prüfung der angeführten Stellen ergiebt, gerade das Gegenteil zutreffend ist— Worin der wäre Unterschied zwischen Judentum und Christentum besteht, das hier in diesem Zusammenhänge auseinander zu setzen, habe ich keine Veranlassung." — Aus Nürnberg berichtet

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