Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 21 (1901)
- Issue
- Heft 9 (1.9.1901)
- Date
- 1901-09-01
- Page
- Seite 200 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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200 Aengstlichkeit behandelt — gleichsam wie ein Rechtsanwalt mit Schärfe des Verstandes einen ihm vorliegenden Fall vornimmt, wozu er Aehnlichkeit und Beleg aus seinen Rechtsbüchern sucht. — Mit dem „Schulchan aruch" hört das Judentum auf eine Religion zu sein; es ist nur noch eine Gerichtshalle. In erstarrten Satzungen sind hier gleichberechtigt nebeneinander aufgeführt: Mosaisches, Talmudisches und Spätrabbinisches. Da sind wir nicht mehr in dem blühenden Garten der heiligen Schrift; auch nicht mehr in dem weiten Anger des Talmuds — hier sind wir auf dem Totenacker des Gesetzes; alle Gesetzeslehrer sind begraben und nur die unbeweglichen Satzungen stehen als Leichensteine hart nebeneinander in unabsehbarer Menge. — Moses hat, nach talmudischer Angabe, 613 religiöse Vorschriften gegeben, wovon die größere Hälfte — wie sich jedermann leicht aus der Aufzählung überzeugen kann, welche sich in der Vorrede zu des Maimonides „Jad chasaka“ befindet, — Gesetze betreffen, welche in unseren Zeiten und Ländern nicht mehr üblich sind. Es bleiben also von den noch üblichen mosaischen Gesetzesbestimmungen kaum noch dreihundert. Der „Schulchan aruch" aber enthält in seinen vier Teilen 1730 Abschnitte, von denen auf die, das alltägliche Leben betreffenden beiden Teile „Orach Chajim“ und „Jore Dea“ die größere Hälfte mit eintausend neunuudneunzig Abschnitten kommt. Jeder Abschnitt enthält wenigstens zehn Gesetzesnormen — giebt int ganzen für das ganze Werk siebzehntausend und dreißig, für die uns zunächst angehenden Teile „Orach Chajim“ und „Jore Dea“ zehntausend neunhundert neunzig Gesetzesbestimmungen. Ist das noch die Religion, die unsere Weisheit und Vernunft sein soll vor den Augen der Völker?" — Leopold Löw und seine Ireunde. in. Dr. Zacharias Frankel schreibt am 2. August 1845 in Bezug auf die Einführung der Orgel: „Geht das Bedürfnis nach Orgelbegleitung bei Ihrer Gemeinde aus einem inneren Drange hervor, so ist dem Wunsche zu willfahren. Ist es aber bloß eine momentane Einwirkung, ist der Ursprung in einem Gefälligsein oder in einem Hinblick nach außen zu suchen, dann wird diese neue Einrichtung schwerlich für die religiöse Erhebung ersprießliche Früchte tragen." Aber dann, schreibt Frankel, soll man keinen Unterschied zwischen Sabbath - Festtagen und Neujahr und Versöhnungstag machen, denn „entweder niemals oder durchaus". Auch von Geiger ist ein Brief vom 5. Juni 1846 vorhanden, in welchem er Löw zur persönlichen Teilnahme an der dritten Versammlung deutscher Rabbiner