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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1901-05-01 · Heft 5 (1.5.1901) · p. Seite 107

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
21 (1901)
Issue
Heft 5 (1.5.1901)
Date
1901-05-01
Page
Seite 107 (sequence 11)
Language
German
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— 107 — Uhr nachts ausgehen, und sogar die Nachtwächter durften nicht auf der Straße gehen — dann, daß niemand in der Nacht mit seinen Nachbaren durchs Fenster spreche und daß, wenn ein Haus in Brand ist, keiner, der nicht von den Bewohnern dieses Hauses ist, zum Brande herzugehe bei Todesstrafe — bewahre und laß Frieden sein! — die Gemeindevorsteher erwirkten es aber für unvorhergesehene Unglücksfälle, daß zwei Weiber gehen durften. In der Nacht hörte man Geschrei und Weinen von Jünglingen und Knaben und dergleichen, denn wenn sie aus der Thüre ihres Hauses gingen, kamen gleich die Soldaten der sogenannten „Schildwache", die in allen Straßen ist, und trieben sie in das Wachhaus, so daß man sie erst durch große Auslagen von der Haft im Wachhause befreien konnte. Den 12. d. M. verordnete der Rat Scherschik mit dem ganzen Rate der Altstadt, daß die Juden Brod, Bier, Mehl und Salz nicht verkaufen dürfen. Das war eine Zeit der Not, des Weinens und Klagens, da hieß es „jetzt auch am Sabbate" aber Gott, gelobt ist er, erhörte dies „Geschrei der Kinder Israels", so daß man diese Verordnung nach acht Tagen allmälig aufhob. Tags darauf befahlen die Franzosen, daß kein Bewohner der Stadt ein Brandrohr (Kanone) und anderes Kriegsgeräte, namentlich Flinten habe; sie gingen mit Wagen von Haus zu Haus, daß jeder bei Todesstrafe seine Rohre-herausgebe; sie nahmen viele tausende derselben weg und auch die Heuer-Löschmaschinen und die Schlüssel des Wasserthurmes nahmen sie. Wiederum erließen sie, daß jeder Bewohner der Stadt auch die Herrschaften, wer sie auch seien, außer den Häuptern der drei Stadtteile, die sich mit den Angelegenheiten der französischen Befehlshaber bemühen, alle Pferde außerhalb der Stadt treiben und das Futter den Franzosen verkaufen; wer aber die Pferde nicht austreiben und das Futter nicht verkaufen würde, werde, wenn man bei einer Haussuchung solches findet, einer großen Strafe unterliegen. Die Herrschaften ließen ihre Rosse auf ihren Besitzungen, viele aber von den übrigen Bewohnern der Stadt trieben hunderte von Rossen auswärts der Stadt und verkauften das Futter nach jenem Erlasse. Mittwoch, den 16. Tamus befahl genannter fanzösischer Befehlshaber Cheichels, daß die Juden ihm als Darlehen hunderttausend Gulden geben, und zwar auf seinen Wechsel a dato Paris oder Nürnberg und Dresden, der dort von ihrem Gelde auszuzahlen ist und gleich Tags darauf am 17. d. M. schickte er dreihundert Soldaten zur executiven Eintreibung. Sonntag schickte der Hauptmann der Altstadt ein Verzeichnis von 50 Gemeindemitgliedern, die jene Anleihe bestreiten sollten; in dem Rathause unserer Gemeindevorsteher hörte man Jammer und lautes Weinen über das Unrecht des Verzeichnisses, das der Hauptmann mit Beihilfe eines bei ihm beliebten Juden, eines gewissen Herrn Meir Weli angefertigt hatte. Sie gehörten aber zu den „Schreienden die kein Gehör finden", zudem hatten sie noch tausende Gulden Auslagen für Exemtion 10 Tage hindurch und erst, als sie nachher sahen, daß es gegen diesen unvermeidlichen Schlag nicht Hilfe und Heilung

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