Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 21 (1901)
- Issue
- Heft 5 (1.5.1901)
- Date
- 1901-05-01
- Page
- Seite 103 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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103 Menschen und Weltbürger behandeln und uns die Rechte des Menschen und Weltbürgers einräumen und ungestört genießen lassen müsse. Wortrag über die anläßlich des Konitzer Mordes von neuem ausgesprochene Behauptung des Vorkommens „jüdischer Ritualmorde" oder „jüdischer Blutmorde" am 6. Januar 1901 in Berlin gehalten von Prof. d. Theol. Dr. Hermann L. Strack. Die Juden insbesondere haben gegenüber neuen Fällen in der „Blutbeschuldigung" noch eine Pflicht, an die sie hier gemahnt seien. Fast ausnahmslos liegt die Thatsache eines Mordes, bezw. Totschlages, oder doch einer Körperverletzung zu Grunde: Tisza-Eszlar, Korfu, Tanten, Polna, Könitz u. s. w. Wenn nun in irgend einem Lande von 100 Einwohnern 5 Juden sind, dürfen nach der Kriminalstatistik von 100 Delikten einer bestimmten Art etwa 5 von Juden begangen sein, ohne daß man dies Delikt als ein den Juden eigentümliches bezeichnen dürfte. Der Statistiker wird sogar erwarten, daß bei jedem häufig begangenen Delikt eine entsprechende Anzahl von Juden sich als Thäter herausstellt. — Nun ist es nicht nur begreiflich, sondern angesichts des gegenwärtigen Standes der Forschung durchaus gerechtfertigt, daß, wenn von einem „jüdischen Ritualmorde" oder „jüdischen Blutmorde" die Rede ist, die Juden einen ■ solchen bestreiten, bis ein zwingender Beweis geliefert sein werde. Aber es ist nicht wohlgethan, wenn von jüdischer Seite oft von vornherein auch die Möglichkeit bestritten wird, daß der Mord oder Totschlag, welcher zu der gerade zur Diskussion stehenden „Blutbeschuldigung" den Anlaß gegeben hat, von einem Juden begangen sei. Ach hier zeigt sich die Wahrheit des Wortes, daß wer zu viel beweisen will schließlich nichts beweist. Doch ich bin gebeten worden, auch speziell über die in Könitz begangene Blutthat ein Wort zu sprechen. Neues vermag ich Ihnen nicht zu bieten. Wüßte ich, wer den unglückseligen Jüngling getötet hat, ich hätte den Namen schon genannt, und die von der Regierung als Belohnung ausgesetzten 20000 Mark sollten einem Stipendium zu gute kommen, daß ich für meine oft recht armen Studirenden zu errichten begonnen habe. Ueber manches glaube ich hier schweigen zu müssen. Doch wird es von Nutzen sein, Einiges für die Oeffentlichkeit festzustellen. 1. In diesem Januarmonat sind an drei kurz auf einanderfolgenden Tagen in und bei Könitz an leicht in die Augen fallenden Stellen Weste, Beinkleid und Ueberzieher des ini März 1900 getöteten Ernst Winter gefunden worden. Daraus folgt, das der Totschläger selbst oder doch ein Beteiligter mindestens noch am 15. Januar 1901 in Könitz sich aufgehalten hat, und zwar in Freiheit.