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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1901-02-01 · Heft 2 (1.2.1901) · p. Seite 41

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
21 (1901)
Issue
Heft 2 (1.2.1901)
Date
1901-02-01
Page
Seite 41 (sequence 17)
Language
German
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m ' -.i- — 41 — Sieg der orthodoxen Weltanschauung bedeute, sondern lediglich iü dem Jndifferentismus ( wurzle, der wiederum eine Folge des durchaus ungenügenden Religionsunterrichtes sei. Neben dem Jndifferentismus gehe dann auch die sogenannte Neu- oder Pseudo» A orthodoxie einher, die, ebenso verwerflich wie jener, auf's schärfste verurteilt werden müsse, da sie durchaus unwahrhaftig sei. Sie trete öffentlich für religiöse Jnstitu- ' tionen ein, die ihre Anhänger privatim längst überwunden hätten. Beide Richtungen unterzog Redner einer scharfen Kritik; er bezeichnete sie als die gefährlichsten Gegner der Religion, während die wahre Orthodoxie wegen ihrer ehrlichen Überzengungstreue unsere volle Achtung verdiene. Sodann stellte er die Forderungen . auf, welche vom liberalen Standpunkte in Bezug auf das gottesdienstliche und Schulleben zu erheben seien. Für den Gottesdienst müsse vor allem die Orgel gefordert werden, gegen deren Einführung vom religionsgesetzlichen Standpunkte nichts einzuwenden sei. Redner bespricht eingehend die in Betracht kommenden religionsgesetzlichen Stellen. Auch der Einwand „Chukkas Hagoi" sei nicht berechtigt, so wenig er bei der Einführung der deutschen Predigt berechtigt war, obwohl er auch damals von der Orthodoxie erhoben worden ist. Zudem sei die Orgel gar keine ' ursprünglich christliche Institution: ihr Ursprung reicht ins zweite vorchristliche Jahrhundert zurück. Auch sei dieselbe im Talmud schon als ein Instrument erwähnt, das beim Gottesdienst im Tempel verwendet wurde (Magrefah), während sie in den christlichen Kirchen erst seit etwa hundert Jahren allgemein eingeführt und in den griechisch-katholischen Gotteshäusern heute noch verboten sei. — Für das Gebet in der Synagoge verlangte Redner eine größere Berücksichtigung der deutschen Sprache, zum mindesten die Herausgabe eines Gebetbuches, in welchem dem hebr. j Texte eine formvollendete, selbstständige Übersetzung beigefügt sei, die die Übertragung aus der fremden Sprache nicht erkennen lasse. — Im Religions-Unterricht endlich müsse in den höheren Schulen, aus denen die künftigen Führer der Judenheit erwachsen, eine völlige Neugestaltung erfolgen. Neben der nachbiblischen Geschichte seien die Propheten eingehend zu behandeln, nicht in der Ursprache, da die Schüler in den. Geist derselben mit Rücksicht auf die beschränkte Zeit doch nicht eindringen - könnten, sondern in der Muttersprache' Wer die großen und ewigen Ideen der Propheten erfaßt habe, müsse ein begeisterter Jude sein. Gründliches Studium der Bibel in der Muttersprache unter vernünftiger Anleitung seitens des R-ligionslehrerS bilde daher die wichtigste Forderung für den Unterricht. Mit Bezug auf Sssite 24 (Jahrg. XXI) der Monatsblätter über einen Vortrag des Herrn Dr. Coblenz; in Köln sei hier berichtigend erwähnt, daß er gesagt habe: deshalb habe auch heute noch der Mann des praktischen Lebens neben dem Theologen die Pflicht für die Grundsätze der Reform einzutreten. — Man berichtet uns: Am 1. April 1901tritt bekanntlich für den ganzen Umfang des preußischen Staates das Gesetz vom 2. Juli 1900 „Über die Fürsorgeerziehung Minderjähriger" in Kraft. Dieses Gesetz erweitert, in Übereinstimmung mit den schon in Kraft befindlichen gesetzlichen —i

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