Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 21 (1901)
- Issue
- Heft 1 (1.1.1901)
- Date
- 1901-01-01
- Page
- Seite 6 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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0 - müßte, die Wahrheiten der Religion zu besprechen, aber niemand sollte befugt sein, widerstrebenden Augen und Ohren Worte und Bilder aufzudrängen, welche Ärgernis und Aufregung verursachen. Die Unterscheidung ist klar. Ich halte es für unrecht einen Mann zu bestrafen, der Pahne's „Zeitalter der Vernunft" in einem nicht auf die Straße gehenden Lädchen denen verkauft, die das Buch zu kaufen wünschen, oder einen de'istischen Vortrag in einem Privatzinimer denen hält, die ihn hören wollen. Aber wenn jemand in einem Schaufenster im Strand ein widerwärtiges Zerrbild dessen ausstellt, was 999 von 1000 Menschen, die durch diese große Berkehrsstraße gehen, als einen Gegenstand der Ehrfurcht und der Verehrung betrachten, wenn jemand in einem öffentlichen Lokal Namen beschimpft, welche allen Christen heilig sind, so muß ein solcher Mensch meiner Ansicht nach streng bestraft werden, nicht weil er anders denkt wie wir, sondern, weil er uns ein Ärgernis gibt, das uns schmerzt Und beleidigt- Er hat eben so wenig recht, unsere Gefühle KU kränken, indem er uns seinen Unglauben aufdrängt und sich dabei auf die Redefreiheit stützt, als er nahe bei unseren Häusern eine Pferdeschlächterei errichten darf, unter dem Vorwand, er könne auf seinem Eigentum machen, was er will, und ebensowenig kann er nackt durch die Straßen laufen und sagen, er habe das Recht, Bewegung zu machen. Er hat unzweifelhaft das Recht freier Meinungsäußerung, wie er das Recht hat, sein Eigentum zu benutzen und Bewegung zu mache». Aber er kann seine Rechte nur in der Weise ausüben, daß er dadurch nicht die Rechte anderer verletzt. Dieses sind' die Prinzipien, auf welche -ich das Gesetz gegen Gotteslästerung gründen würde; und wenn dieses Gesetz auf solchen Prinzipien beruhte, so kann ich nicht einsehen, warum ein Jude über dessen Ausübung nicht eben so gut als ein Christ füllte wachen können? Ich bin kein Katholik; aber wäre ich in Malta Richter, so bedächte ich mich keinen Augenblick, einen bigotten Protestanten zu strafen, welcher vor den Augen von Tausenden von Katholiken ein Bild des Papstes verbrannt hätte. Ich bin kein Muselmann; aber wäre ich Richter in Indien, so empfände ich keinen Scrupel einen Christen zu bestrafen, der eine Moschee entweiht! WamM sollte ich denn zweifeln, daß ein Jude, welchen feine Kenntnisse und seine Rechtschaffenheit zum Amt eines Richters erhoben, genau wüßte, was er gegen jemanden zu thun hätte» der in einem christlichen Lande die christliche Religion verhöhnt? Mein ehrenwerter Freund sagt, den Juden sei prophezeit, sie sollten immer Wanderer auf der Erde sein und nicht als ihres Gleichen mit den Menschen leben, s« deren Ländern sie wohnen. Ich glaube, mit Leichtigkeit beweisen zu können, Yaß dies nicht der Sinn irgend einer Prophezeihung der heiligen Schrift sei. Denn es ist eine unbezweifelte Thatfache, daß in den Vereinigten Staaten von Amerika Juden alle Rechte der Christen genießen- Wenn also diese Prophezeihtngen bedeuteten, daß den Juden während ihrer Wanderungen zu keiner Zeit von