Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 20 (1900)
- Issue
- Heft 12 (1.12.1900)
- Date
- 1900-12-01
- Page
- Seite 286 (sequence 22)
- Language
- German
- Belongs to
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286 selbstständig zu machen." Die Mißhandlungen der Juden in Damaskus im Mai 1840, von denen ein Berichterstatter sagte: „Die Inden dieser Stadt erdulden Grausamkeiten, wie sie nur von diesen Parias der Erde ohne furchtbare Reaction ertragen werden können" — entlocken ihm den Ausruf: „Also sogar die Christen wundern sich über unser träges Blnt, daß wir uns nicht erheben, nicht lieber auf dem Schlachfelde, als unter der Tortur sterben wollen . . . Feiges Volk, Du verdienst kein besseres Los!" — Man berichtet: Das Verbot der Aufführung des „Rabbi David" von Karl Weiser ist endgültig aufgehoben. Das Drama des Weimarer Oberregisseurs, der sich durch kräftige nationale Lieder und eine Reihe von Dramen als Poet einen Namen gemacht hat, knüpft an das Hauptmotiv des Heineschen Fragments „Der Rabbi von Bacharach" an und behandelt auf dem Untergründe mittelalterlicher Zustände die falsche Beschuldigung des Ritualmordes. Das Stück, das bereits mit Erfolg zur öffentlichen Aufführung gelangte, sollte im Vorjahre im Friedrich-Wilhelmftädtischen Theater in Berlin gegeben werden, wurde .aber am 27. Juli 1899 durch Verfügung des Polizeipräsidenten von Windheim verboten. Begründet wurde das Verbot durch die Befürchtung, es könnten wie bei der im Alexanderplatztheater erfolgten Aufführung des Stückes „Moderne Teutonen" Ruhestörungen eiutreten. Theater-Direktor Max Samst strengte gegen die polizeiliche Verfügung die Klage im Verwaltungsstreitverfahren an, und der Bezirksausschuß erhob durch Vernehmung des zuständigen Polizeihauptmanns über die Verhältnisse im Friedrich-Wilhelmstädtischen Theater Beweis. Nach der Ansicht dieses Beamten verkehrt in dem fraglichen Theater ein Publikum, das dem Radaumachen fernstehe. Der Bezirksausschuß nahm an, daß das angefochtene Stück, wenn auch einzelne derbe Redewendungen, darin Vorkommen, sich im Allgemeinen in den Grenzen eines historischen Schauspiels halte. Das Vorkommen von Ruhestörungen ist nach dem Gutachten des Pvlizeiosfiziers von den Besuchern des Theaters nicht zu erwarten. Es wurde demgemäß die angefochtene Polizeiverfügung aufgehoben. Gegen dieses Urteil legte der Polizeipräsident Berufung ein, und dessen Vertreter Regierungsrat Dumrath machte vor dem Oberverwaltungsgeri'cht geltend, daß nach den in Könitz anläßlich der bei der Ermordung des Gymnasiasten Winter gemachten Erfahrungen bei der Aufführung des „Rabbi David" sehr wohl Ruhestörungen zu befürchten seien. Der höchste Verwaltungsgerichtshof erkannte aber auf Bestätigung der Vorentscheidungen, da nach Erfahrungen des vernommenen Polizeihauptmanns nicht zu erwarten sei, daß die Zuschauer an der Aufführung des Stückes Anstoß nehmen werden. — In Wien wurde Herr Oberkantor Bela Gntmann, der von vielen Bewerbern Erwählte, in sein Amt im Levpoldstädter Tempel als Nachfolger Goldsteins eingeführt. — Man schreibt uns aus Iglau: Hier feierte jüngst der in weiten Kreisen bekannte und hochverdiente Rabbiner der israelitischen Kultusgemeinde Herr Dr. I. I. Unger sein 40jähriges Dienstjnbiläum, aus welchem Anlasse ihm sowohl seitens der hiesigen israelitischen Kultusgemeinde, als auch von