Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 20 (1900)
- Issue
- Heft 12 (1.12.1900)
- Date
- 1900-12-01
- Page
- Seite 279 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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279 nur soweit gelten läßt, daß kaum noch etwas davon übrig bleibt. Der orthodoxe Jude liebt es nicht zu hören, daß Moses den Genuß des Schweinefleisches und anderer kriechender und schwimniender Tiere aus Gesundheitsrücksichten, den anderer Geschöpfe aus ästhetischen oder humanen Gründen verboten habe. Er läßt lieber seinen Gott nach dem Grundsätze: car tel est mon plaisir den Juden den Fleischkorb höher hängen. Alle andern Menschenkinder werden lieber annchmen, daß das Schwein den Juden verboten worden ist, weil seine Verwendung im heißen Orient unzuträglich war. Ob Moses auch bereits die Trichine geahnt oder empirisch die Schädlichkeit des Schweinefleischs für die es Genießenden gekannt hat. bleibe dahingestellt. Diese obligatorische Fleischbeschau hat die Juden vor mancherlei Krankheiten bewahrt. Auf die gemischte Kost, die von den Ärzten als die zuträglichste bezeichnet wird, sind die Juden durch ihre Speisegesetze gradezu angewiesen. Nicht minder groß als die gesundheitlichen sind die gewollten oder unbeabsichtigten sittlichen Folgen. Man mag gegen das Schächten sagen, was nian will — eine nicht geringe Zahl von Sachverständigen ersten Ranges hat, wie man aus den Reichstagsverhandlungen wissen wird, das Schächten als die immer noch zweckmäßigste und am wenigsten grausame Tötungsweise anerkannt — die humanen Gründe, die das Schächtgebot veranlaßt haben, die Thatsache, daß man das Schächten nicht dem Fleischer, sondern einem immerhin doch etwas höher stehenden Kultusbeamten anvertraut hat, der ihm durch Segenssprüche und sonst eine gewisse religiöse Weihe verleiht, mußten notwendig bei den Juden Rücksicht auf die Tiere erzeugen. Im einfachsten jüdischen Haushalt muß die Küche mit großer Aufmerksamkeit behandelt werden, damit keine der zahlreichen rituellen Vorschriften verletzt werde. Das könnte nämlich unter Umständen sehr kostspielig und unbequem werden. Benutzte man einen falschen Löffel oder Topf, spritzte die überkochende Milch in ein nahestehendes Fleischgericht, that man aus Versehen ein Stück Butter zu einem zum Fleisch zu brauchenden Gemüse oder zu einer Vorspeise, dann durfte in manchen Falle die Speise nicht genossen, das Geschirr nicht mehr gebraucht werden. Man achtete darum die Frau oder Köchin, von der gewissermaßen auch das Seelenheil abhing, die eine Art Priefterin des Hauses war. Es ist auch nur natürlich, daß der fromme Jude, der an so vielen schönen Dingen Vorbeigehen mußte, sich an große Enthaltsamkeit und Selbstbeherrschung gewöhnte. Hatte er zu Mittag ein Fleischgericht gehabt, dann mußte er sechs Stunden warten, bis er seinen Vesperkaffee mit Milch und einem Butterbrötchen zu sich nehmen durfte. Denn — und §as mag als Beispiel für die sonderbare rabbinische Logik und Consequenzmacherei dienen — es ist im alten Testament verboten, das Junge in der Milch seiner Mutter zu kochen. Daraus folgerte man, das Kochen jedes Fleischgerichts mit allen Milchprodukten sei unstatthaft, sowie ferner, daß bis nach vollständiger Verdauung des Fleischgerichts keinerlei Milcherzeugnisse genossen werden dürfen. Seltsamerweise nahm man es nicht so genau mit dem Fleischgenuß nach verzehrten