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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1900-05-01 · Heft 5 (1.5.1900) · p. Seite 115

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
20 (1900)
Issue
Heft 5 (1.5.1900)
Date
1900-05-01
Page
Seite 115 (sequence 19)
Language
German
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115 den Handels nit die geringste Klag eines Verbottnen Wuchers oder schedlichen Übervortheylnng derer underthanen, jemahlst vorgekommen sey, sondern mäniglich, so mit selbe zn thun gehabt, so wohl bey. geschäft guther Waaren, als gehaltenen leydentlichen Preyses halber, Vergniegen eräußert und contestiret hätte. Durch die beygelegten ^.ttestationes wird noch mehreres bekräftiget und erwiesen, wie nüzlich eines Theyls . : die Supplicanten bey Lieferungen und sonsten vor allerhöchsten Herrendienst sich herbeygelassen und williglich, auch ersprießlich, andere Theyls dem landt Vorarlberg in allgemeiner Noth mit nahmhasten geltanticipatione beygesprungen, mithin . 1 nicht nur allein dem Privato, sondern auch dem allgemeinen Publico gar guthe Dienste gelaistet hätten."; An anderer Stelle heißt es wörtlich: „Es ist aber der Hebräer Handel und Wandel nicht allein arlbergischer Herrschaft nüzlich, sondern auch den Underthanen, da selbe mit gelegenheit dißfahlig starkher Spedition im Fuhrwerkh, zöhrungen und sonsten fast täglicher Gewinn und Verdienst vor sich hat; fernerhin die meisten Hebräer ihre waaren von den ersten Fabriquen beziehen, und also auch von der ' ersten Händt in geringerem Preyß und auszuwählender Qualität alle Kunden an sich ziehe», zumahlen die gegen denen Supplicanten contrahirende schulden nur nach 4 und nach quasi gelegentlich abtilgen khönnen, so daß die Supplicanten Handlung dem landt mit schädt, sondern vilmehrs nüzlich ist, und darumben ihr Haudel und ' Wandel in den Vorarlbergischen Landten nit zu verbiethen." > Die Gelehrigkeit der Sulzer Jugend, die den Vorstellungen der Landstände zufolge das Hebräische in Wort und Lied sich eigen machen konnte, ist sicherlich 0* geeignet, den Neid aller derer zu erwecken, die nach jahrelangem Zusammenleben, mit Juden nicht einmal die Rudimente jener Sprache erfassen, deren Kenntniß selbst V den greisen Goethe schon um des „Hohen Liedes" willen so wertvoll erschien. Ebenso ist das Zugeständniß der Landstände, daß die christlichen Kinder mehr aus dem Talmud als aus dem Katechismus zu antworten wissen, ein ehrendes Zeugniß für die jüdische Jugend in Sulz, indem ihre pädagogische Leistung mit besserem Erfolg gekrönt war, als die des dortigen Pfarrers. Der österreichische Erbfolgekrieg hatte das Land Vorarlberg zum öfteren in Waffen gerufen und die Feinde Österreichs wurden zum wiederholten Male von den vorarlbergischen Landesschützen und Landstürmern blutig heimgeschickt. Das Bewußtsein, mit Blut und Leben den eigenen Herd vertheidigt zu haben, erhöht den Muth des kämpfenden Landvolkes, führt ihn aber auch manchmal auf Abwege, die sonst nicht betreten worden wären. Dießmal kamen die Juden ins Gedränge, die durch die Gesetzgebung von - der Wehrpflicht ausgeschlossen, an der Landesverteidigung keinen Anteil haben konnten. „Als in der zweiten Hälfte des Oktober 1744," erzählt Merkle, „die Schüsse und Feuersignale den ersten Ausschuß zu den Waffen riefen, schien es dem gemeinen Manne unerträglich, daß *bet Jude ruhig und ungehindert seinem Handel

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