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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1900-05-01 · Heft 5 (1.5.1900) · p. Seite 110

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
20 (1900)
Issue
Heft 5 (1.5.1900)
Date
1900-05-01
Page
Seite 110 (sequence 14)
Language
German
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110 Diese Geschäfts-Ordnung hat;bie Mißbräuche jedoch nicht abgeschafft und in Abwesenheit des General-Advokaten genießen die Neophyten eine unumschränkte Herrschaft, welche allgemeine Klagen hervorruft. Die Entrüstung wird aber durch Folgendes noch mehr erhöht: Aymar hat seinen Sohn, welcher General-Prokurator war, zum ersten Präsidenten ernennen lassen wollen, man gewährt es ihm, aber unter der Bedingung, daß dann die aufgegebene General-Prokurator-Stelle keinem der Seinen zufalle. Er geht drüber hinweg, und indem er einem Beschluß des Parlamentshofs zuvorkommt, läßt er einen andern seiner Söhne ernennen. Für diesesmal, sucht er um eine Dispens nach und wenn sie bewilligt wird, so wird man einen Vater mit seinen zwei Söhnen in einer Versammlung sitzen sehen von 30 Mitgliedern, in welcher durch ihre Verwandten und ihre Verschwägerungen die Neophyten die Majorität bilden werden. Und das ist nicht alles: Aymar hat für seinen dritten Sohn die Erbgerechtigkeit seines Rats-Amts erhalten. Durch Erlasse vom Jahre 1598 wurden alle, derartigte Erbberechtigkeiten widerrufen. Dessenungeachtet, dankt Aymar während seiner letzten Krankheit zu Gunsten seines Sohnes ab, ivas nicht bestätigt wurde: i Wieder genesen, erachtet er seine Abdankung als nicht geschehen, und übt sein Amt j weiter aus. j ... Aus allem dem sollte folgender Schluß gezogen werden: Die Kinder Aymar's sollten ihrer Aemter entkleidet werden: Der Präsident, weil er sein Amt ohne -j Dispens gegen die Geschäfts-Ordnung inne hat, der General-Prokurator, weil sein i Posten keinem Mitglied seiner Familie übertragen werden sollte, der letzte endlich, weil sein Vater sein Amt niedergelegt und die Aufnahme dieses Amtes kraft der Erbberechtigung nicht gestattet ist. Man kann nicht dulden, daß drei Brüder in eine,:i Provinzial-Parlament sind. Hiermit sei denn die höchste Ungehörigkeit dargethan! Was nun die Gegenmittel anbelangt, so gibt sie der Verfasser der „Vorstellung an den König" mit einer Überfülle und einer Kraft an, welche Zeugnis gibt von der Größe seines Hasses; er wiederholt alle Verleumdungen, die man gegen die Juden schleudert, er fügt noch neues hinzu. — Wir wiederholen seine Gründe, ohne etwas wegzulassen. Es wäre ein Ruhm würdig des Königs, seinen Urahn Philipp dem Schönen nachzuahmen, welcher die Jude» austrieb, dieselben wenn nicht aus dem Lande, jedoch aus den großen Staatskörperschaften zn verjagen, welche sie überfluten, und welche sie der Verachtung durch ihre verübten Mißbräuche Preis geben. Überdies verpflichten die Gesetze und die Vernunft seine Majestät dieser Beschwerde Rechnung zu tragen. Die kanonischen Gesetze vor allem brandmarken die Neophyten als unwürdig, und verschließen ihnen den Zulaß zu öffentlichen Aemtern. Noch kürzlich haben die Jesuiten und die Hauptorden der Christenheit in ihren Kapiteln und Versammlungen entschieden, daß sie niemanden aufnehmen werden, der nicht 6 Ahnen zu Christen hat! (qui n’ait passe la septieme race!)

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