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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1900-05-01 · Heft 5 (1.5.1900) · p. Seite 107

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
20 (1900)
Issue
Heft 5 (1.5.1900)
Date
1900-05-01
Page
Seite 107 (sequence 11)
Language
German
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107 Juden als Mitglieder des Parlaments in der Provence. Aus einem Vorträge von Salomon Levy. Mein Vortrag berührt heute eine Episode in der Geschichte altfranzösischer Parlamente zu Anfang des XVII. Jahrhunderts, in welcher Abkömmlinge unserer Glaubensgenossen eine Rolle gespielt haben sollen- Bevor ich jedoch auf den eigentlichen Gegenstand zurückkomme, möchte ich mir zur Vermeidung von Miß» Verständnissen gestatten über die Einrichtung der altfranzösischen Parlamente zu sprechen. Sie dürfen mit unfern Volksvertretungen gleichviel aus welcher Art von Wahlrecht sie hervorgegangen sein mögen nicht verwechselt werden. Diese Parlamente waren einfach oberste Gerichtshöfe, die ihrer Natur gemäß in verschiedenen Provinzen des alten Frankreichs ihren Sitz hatten. Alle Klagen über todesipürdige Verbrechen, gelangten an diese Parlamente zur Entscheidung. Auch waren sie die höchste gerichtliche Berufungs-Instanz. Außerdem schlichteten sie die Streitigkeiten zwischen den s. g. Etats generaux, der damaligen ständisch gegliederten Reichs-Vertretung, und der königlichen Beamten- Nur in einem Punkte kann eine Ähnlichkeit mit den heutigen Parlamenten zugestanden werden: die Gesetze, Edikte und. Ordonanzen, welche vom Könige ausgingen, mußten von den Parlamenten, sollten sie Rechtskraft haben, registriert werden. Jedoch wurden diese Parlaments-Prärogative, sobald das Parlament sich herbeiließ, die Registrierung eines Gesetzes verweigern zu wollen^ dadurch wieder vernichtet, daß der König durch sein persönliches-Erscheinen im Parlament, was man ein lit de justice nannte, den unweigerlich auszuführenden Befehl zur Registrierung der Gesetze geben konnte. Ein Dokument, von dem wir die Analyse geben, ist aus einem Manuskript der Bibliothek des Arsenals zu Paris entnommen, und hat zum Titel: Vorstellung an den König über die Unordung welche vom Parlamentshof der Provence eingerissen ist, in Folge des Nepotismus und des Protections-Wesens der NeophiteU des Jahres 1611. Wir können jetzt den historischen Werth des besagten Schriftstückes, der vielleicht sehr bestreitbar ist, nicht diskutieren. Es erscheint zweifelhaft, daß man ein authentisches Werk vor sich hat, welches an den König von Frankreich gerichtet sein und welches wirklich geschehene Dinge erzählen soll, die nicht eingebildete Mißbräuche enthüllen. Es ist vermuthlich nur ein Pamphlet, welches die feierliche Form der Vorstellung entlehnt, um seinen Behauptungen mehr Gewicht zu geben und um die nicht unterrichteten Persönlichkeiten zu überraschen. Die Schroffheit des Angriffs offenbart uns eine jener raffinierten Juristeugehässigkeiten, die mit einer außerordentlichen Kunst und nicht ohne inneres Behagen Verleumdung auf Verleumdung aushäufen.

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