Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 20 (1900)
- Issue
- Heft 5 (1.5.1900)
- Date
- 1900-05-01
- Page
- Seite 105 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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— 105 Lehre von der Gewere beruhen auf gänzlich verschiedenen Prinzipien — unbekannt , war und ebenfalls in der neuesten Codification ihren römischen Zuschnitt im wesentlichen verlor. Es ist nur das zum Durchbruch gelangende nationale Rechtsbewußt- ■ - sein, wenn der Dichter sich entrüstet: „wahrhaftig jenen römischen Dieben verdanken? wir die Theorie des Eigentums, das vorher nur als Thatsache bestand, und die Ausbildung dieser Lehre in ihren schnödesten Consequenzen ist jenes gepriesene römische Recht, das allen unsren heutigen Legislationen, ja allen modernen Staatsinstituten zu Grunde liegt, obgleich es im grellsten Widerspruch mit der Religion, Moral, ■ dem Menschengefühl und der Vernunft steht". bloch unverkennbarer nimmt sein Ton den Heroldruf einer neuen Zeit an, wenn Heine von dem Juristen Gans rühmt: „In der Rechtsgelahrtheit kämpfte er zermalmend gegen jene Lakaien des altrömischen Rechts, welche ohne Ahnung von dem Geiste, der in der alten Gesetzgebung einst lebte, nur damit beschäftigt sind, die hinterlassene Garderobe derselben auszustäuben, von Motten zu säubern, -■ ober gar zu modernem Gebrauche zurecht zu flicken. Gans fuchtelte solchen Servilismus selbst in seiner elegantesten Livree. Wie wimmert unter seinen Fußtritten die arme Seele des Herrn von Savigny". Natürlich entgeht dem scharfen Mahner auch nicht die Mangelhaftigkeit des römischen Civilprüzesses, der wegen der hohen Prozeßkavtionen im Grunde nur den Wohlhabenderen offen stand und „dem ungerechten Besitzer alle Mittel der Abschreckung, besonders dem Armen gegenüber, der die Streitkosten nicht erschwingen kann" an. die Hand gab. ■ . Um das Maß voll zu machen eiferte der Dichter vor allem gegen die i römische Sprache, in der bis auf den Tag unsere wichtigste Rechtsquelle geschrieben' ist und die Rechtsprechung nicht unwesentlich erschwert hat. Er nennt sie „eine Justizsprache für Wucherer, eine Lapidarsprache für das steinharte Römervolk, die geeignete Sprache für den Materialismus", und es muß zur Ehre des Dichters gejagt werden, daß diese Fremdzüngigkeit unserer Rechtsgöttin den Wunsch nach einem nationalen Rechte nicht am wenigsten beeinflußt hat. Die staatliche und rechtliche Zersplitterung, die der Vorkämpfer für den nationalen Zusammenschluß.' i» „Deutschland ein Wintermärchen" und „Atta Troll" der Lächerlichkeit preisgab, konnte erst völlig aufhören, wenn nicht mehr „Die alten Knappen vom römischen Recht Am Freiheitstempel schafften". Wären die Beschuldigungen die von Treitschke, Goedeke u. a. gegen den Sänger erhoben haben: daß er freiwillig Deutschland verlassen, im Sold der französischen Regierung gestanden habe und naturalisierter Franzose gewesen sei» nicht durch authentische Zeugnisse von Grund aus widerlegt, die Mission, die er im Kampfe für das deutsche Recht iibernommen allein würde sie schon hinfällig machen. Schon dieses Verdienstes wegen gebührt ihm ein Platz in dem Tempel der Themis.