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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1900-05-01 · Heft 5 (1.5.1900) · p. Seite 101

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
20 (1900)
Issue
Heft 5 (1.5.1900)
Date
1900-05-01
Page
Seite 101 (sequence 5)
Language
German
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— 101 — Privatdozenten der Philologie, Dr. Culemann und unten stehende Thesen?) Es wird uns berichtet, daß er die IV. und V. These sehr heiß gegen die Jj Einwendungen seiner Opponenten verfechten mußte, und sich in der Hitze deS Disputes, zur allgemeinen Belustigung der Zuhörer ein „legitur hoc in caput 7“ leistete. WchtS-,"".-H destoweniger machte ihm der Examinator Hugo bei der feierlichen Proklamation J der Doktorwürde „große Elogen, zwar weniger wegen seiner juristischen, desto mehr aber über seine poetischen Leistungen. Er verglich ihn mit Goethe, welchen auch früher und besser als Dichter denn als Jurist sich bewährt'habe und äußerte iß sogar, die Verse Heines seien nach dem allgemeinen Urteil den „Goetheschen an die Seite zu setzen". D Das war der Abschluß der Universitätszeit, von der der Dichter „drei schöne blühende Lebensjahre durch das Studium der römischen Kapristik vergeudet" glaubte. Wir werden aber sehen, daß sich manches wertvolle Raisonnement seines < kritischen Geistes über juridische Themen in seinen Schriften findet, worin er pietätvolle Z seine alte Brotwissenschaft zum Worte verstattet. Zwar hat er die Advokatenpraxis, ’ | zu deren Begründung er im November 1826 nach Hamburg übersiedelte, niemals ausgeübt, vielmehr „seinen Doktorhut sofort an den Nagel gehängt", doch legte er sehr bald als Schriftsteller von seiner Urteilskraft und seinem Verständnis in juridischen Fragen Zeugnis ab. l Die Gerichtsscene, die er in seinen englischen Fragmenten uns vorführt, ist $ scharf beobachtet und enthält einen interessanten Vergleich über die Behandlung ■'.) der Delinquenten in England einerseits und Frankreich und Rheinland andrerseits.;j In derselben Reiseskizze tritt er für die Abschaffung der grausamen Körperstrafen ein und entwickelt in feinem volkspsychologischem Verständnis für die Verschieden- * artigkeit des englischen und deutschen Nationalcharakters die Berechtigung der? Ehrenstrafen. Überhaupt scheint ihn das Kriminalrecht zu fesseln. Auch im zweiten . Teile der „Lutetia“ findet sich eine Abhandlung über Gefängnisreform und Strafgesetzgebung, wo er die einzelnen Strafrechtstheorien auf ihren Bestand prüft und sich schon ganz auf den Standpunkt der modernen Zweckstrasen stellt. Aus dem jüngst zur Säkularfeier erschienenen prächtigen Festgeschenk von G. Karpeles.. „Heinrich Heine, aus seinem Leben und aus seiner Zeit" vermag ich sogar mitzur teilen, daß der Dichter auf seiner italienischen Reise eine eigene Strafrechtstheorie : anfgestellt und, wie eS scheint, auch in einem Buche, zu dem er aus Malthus und Bentham eifrige Vorstudien machte, niedergelegt hat. Näheres hat die Forschung leider nicht zu Tage gefördert. > , *) I. Maritus est dominus dotis. II. Creditor apocham dare debet, III. Omnia judicia public© peragenda sunt. IV.Ex jurejurando nonnas citur obligatio. V.Confarreatio antiquissimus apud romanos t'uit in manum conveniendi modus. sind, jur Th. Gepper folgende /

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