Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 20 (1900)
- Issue
- Heft 5 (1.5.1900)
- Date
- 1900-05-01
- Page
- Seite 100 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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— 100 — als jeder andere studieren". Es zeugt von ungeheurer Schaffensenergie, daß er sich, während er „bis zum Halse im Moraste römischer Gesetze stand", in tiefgehende Geschichtsforschungen versenkte,. die Vorarbeit zu dem groß angelegten in derselben Zeit geschaffenen „Rabbi von Bacharach" sein Memoirenwerk begann, eine „Venetianische Tragödie" entwarf und jenen Faustentwurf skizzierte, von dem das spätere Tanzpoem „Doctor Faust" nur einen phantastischen Ableger bildete. Er unternahm es sogar trotz seiner angestrengten vielseitigen Thätigkeit für einen im Examen .stehenden Studienfreund, „um ihm aus der Misere zu helfen" eine Dissertation zu schreiben, ein Beispiel von Aufopferung, das einem, der selbst seine Not batte niit „stillicidium, Testament und emphyteusis" hoch anzurechnen ist, und es zeugt auch von einem mehr, als blos pflichtschuldigem Studium, daß ihn eine lateinische Abhandlung' über die Todesstrafe nach dem Muster Beccarias beschäftigte. So konnte es der „moderne Aristophanes" denn wagen, an dieselben Professoren der Georgia Augusta, die ihn vorher consiliiert hatten, am 16. April 1825 die litera petitoria um Zulassung zum Promotionsexamen zu richten.*) Die schriftliche Arbeit der Kandidaten bestand nämlich in einer ausführlichen Interpretation zweier Stellen aus den Rechtsquellen. Von dem Ergebnis der Arbeit hing die Zulassung zum Examen ab. Heine fiel Cap. 28 Extra, de jure jurando 2,24 und l. 18 Dig. de pignoribus 20,1 zu. Der von ihm gefürchtete Hugo war Dekan der Fakultät, der außerdem Eichhorn, Meister und Bauer angehörten. Der Dichter hatte zwar deren Collegia fleißig besucht, fand es aber doch geraten, in dem, in naiven Curialstile abgefaßten Anmeldebrief gar bescheidentlich darzulegen: „Obwohl ich in jenen sechs Jahren, in denen ich meinem Studium oblag, mich stets zum juridischen 'Fache hielt, war es doch nie meine Absicht die Rechtskunde zum einstigen Broterwerb zu erwählen, vielmehr suchte ich Geist und Herz für die Humanitätsstudien wissenschaftlich auszubilden"; und er schließt: „Daher hoffe ich, Hochwohlgeborener Herr Dekan, und Hochberühmte Mitglieder der hochpreislichen Fakultät sehr auf Ihre Nachsicht, deren ich mich künftig mit der größten Geistesanstrengung nicht unwürdig zu erweisen gelobe". Wie schwülstig, schnörkelhaft und devot dies Schreiben aber auch war, von dem Goetheschen Gesuch an die Frankfurter Behörden um Aufnahme in die Zahl der Rechtsanwälte, das wir aus der Schrift von Meißner „Goethe als Jurist" kennen, wird es noch überboten. Das Promotionsexamen selbst zu dem sich Heine in dieser Art anmeldete fand am 3. Mai 1825 statt und wurde von dem Kandidaten mit Note 3 bestanden. Am 20. Juli verteidigte er in öffentlicher Disputation gegen seine Opponenten, den *) „Audeo, — beginnt die nicht in ciceronianischem Latein abgefaßte litera, — quum stimmig in facultate juridica honoribus ornari cupiam, vos orare, ut mihi indicetis leges, quas interpretatione illustrem et ut me admittatis ad privatam de jure interrogativ ne rn"