Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 20 (1900)
- Issue
- Heft 4 (1.4.1900)
- Date
- 1900-04-01
- Page
- Seite 89 (sequence 17)
- Language
- German
- Belongs to
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v’ r-'i.:'1'’ '^,.~ — 89 - I« unseren Ausführungen haben wir Merkle's Worte an jener Stelle unter« brachen, an welcher er erzählt, daß Graf Franz Karl von Hohenems die dortigen Juden am Pfingsttage des Jahres 1676 austrieh. Gegen das betreffende Dekret wandten sich die so plötzlich aus ihrer Heimat vertriebenen Inden an die Vorarlbergischen Stände. Ehe wir nun zu Merkte zurückkehren, wollen wir hier noch anführen, daß die christlichen Unterthanen des genannten Grafen bei diesem Herrn um die Wiederaufnahme der Inden nach Hohenems bittlich wurden. Wir finden in dieser Thatsache, den besten Beweis für unsere schon früher ausgesprochene Ansicht, daß die nach Vorarlberg ans Schwaben eingewanderte» Juden sich ihren neuen Landsleuten nicht als Landplage zeigten, da diese nicht mit Frohlocken deren Austreibnng begleitet und sich gewiß nicht sogar als Fürbitter derselben aufgeworfen hätten» Die Vertriebenen reichten zu Innsbruck die jammervollsten Vorstellungen ein, hoben ihre Verdienste, welche sie sich durch Lieferungen und s. w. um das Land erworben hervor und boten ein Schutzgeld von 100 Ducaten an, gegen welches sie in Sulz eine Niederlassung erhielten. Die Landstände arbeiteten nach Kräften der Judenverbreitung entgegen und beivarben sich um ein Privilegium, wie es der Herrschaft Bregenz und Hohenegg, im Jahre 1559 ertheilt wurde, daß sich nämlich dort weder ein Jude noch eine Jüdin unter keinem Vorwände ansäßig machen dürft«. In diesem Privilegium sehen wir nur eine neuerliche Bestätigung unserer Behauptung, daß die jüdische Einwanderung von 1617 nicht die erste warda, wenn früher keine solche stattgefunden hätte, das.Privilegium vom Jahre 1559 für Bregenz und Hohenegg ohne jede Bedeutung gewesen wäre. Der Constanzer Prozeß hat uns überdies in seinen Akten äs dato 19. Jänner und 15. Juli 1444 auch gezeigt, daß die Bregenzer mit der dort gefangen gehaltenen „Jndischheit" wenigstens in der Art, daß sie ihr vor der Festnahme — um burschikos zu reden, — noch einen Pump angelegt hatten, in Bekanntschaft geraten waren- Aber alles, so erzählt Merkte, was auf die Vorstellung vom 12. August 1676 erreicht wurde»- war, daß die Hebräer in Sulz nur so lange ihren Aufenthalt haben sollen, bis sie ihr Vermögen in baares Geld verwandelt hätten. Dieses Auskunftsmittel hatte den Juden schon einmal gut angeschlagen und leistete auch jetzt wieder seine guten Dienste. Statt der zugelassenen zwei bis drei Haushaltungen zählte man im Jahre 1678 derselben über zehn mit achtzig bis neunzig Köpfen zu Sulz, welchen sich im Jahre 1685 Wolf Levi aus^der königseggischen Herrschaft Aulendorf anschloß, und mit seinem Gelde alle übrigen Familien aufwog. — Upl dem Handelsgeiste dieses Volkes entgegen zu wirken, und die christlichen Unterthanen in ihrer Betriebsamkeit zu schützen, war den Juden aller Kleinhandel mit Ausnahme der freien Jahrmärkte untersagt, bei Strafe des Waarenverlustes, deren Wert dem Anzeiger, Aufgreifenden und der Kasse zu gleichen Teilen znkam. _ (Fortsetzung folgt.)