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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1900-04-01 · Heft 4 (1.4.1900) · p. Seite 86

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
20 (1900)
Issue
Heft 4 (1.4.1900)
Date
1900-04-01
Page
Seite 86 (sequence 14)
Language
German
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86 zähler, als Zeitgenossen von bedeutenden Vorkommnissen angesehen zu werden, ent fprungen sei. Auch von« vorhergegangenen Jahrhunderte hätte Prugger sich sicher lich urkundliche Gewißheit über diese Judenverfolgung verschaffen können, wen! diese in demselben vorgekommen wäre, und wir vermuten darum gewiß nicht itti Unrecht, daß dieselbe in einer Zeit vorgekommen ist, aus welcher die Urkunde! über diesen Fall bereits nicht mehr vorhanden waren. Ein solcher Verlust an Urkunden war sicherlich in der Nacht des 16. November 1460 eingetreten, in welche» ganz Feldkirch bis auf eine Straße abbrannte. Wir können daher umsomehr ort nehmen, daß die von Prugger erzählte Judenverfolgung vor dem Jahre 146k stattgefunden habe, als wir ja eben urkundlich erfahren haben, daß im Jahre 1444 in Feldkirch eine Gefangennahme von Juden stattfand, deren Kunde sogar bis ar das königliche Hoflager gedrungen war. In den wenigen Worten Pruggers: „Worüber die Tätter ihr Straff empfangen haben," liegt, wenn man die mittelalterliche Praxis in Jüdenprozesse« kennt, so ziemlich deutlich das Schicksal der jüdischen Colonie in Feldkirch ausgedrückt Väter, Mütter und Kinder, die gestern noch ganz ahnungslos den trauten Frieden des Seder-Abendes genossen und sich bei Lesung der Hagadah der Geschicke ihm Väter und der wunderbaren Rettung durch den „Hüter Israels" erinnert hatten sahen sich schon am Passahmorgen unter der fürchterlichen Anklage des Christelkmordes einander entrissen, in trostlosen Verließen untergebracht, wurden sie ohne Untersuchung, ohne Urteil und ohne Recht abgeschlachtet. Kein Alter und kein Geschlecht lvurde verschont, wenn es galt, einen solchen Mord, den entweder der Aberglaube, meistens von dummen und verworfenen Mönchen verbreitet, oder der bös« Wille der Ankläger geschaffen, zu sühnen und der fürchterlichste Tod der ganze« Niederlassung ist, jedenfalls im Hinblicke auf andere ähnliche Judenprozesse in Deutschland auch als die Strafe anzusehen, von der der Feldkircher Chronist spricht Die Furcht und Aufregung werden gewiß alle im Lande sich aufhaltenden Juden aus demselben vertrieben haben und die zur Zeit des Schwedenkrieges aus Schwaben wieder angekommenen Juden werden darum auch keine Glaubensgenossen hier gefunden haben, daher Merkte diese als die ersten jüdischen Einwanderer zn bezeichnen sich bestimmt sah. Die aus Schwaben eingewanderten Juden wandten sich nach Hohenems, wo sie vom Grafen Jakob Hqnibal II. ausgenommen wurden. Die Verhältnisse dieser Juden sind aus den, am 3. April 1617 in der gräflichen Kanzlei entworfenen und ausgefertigten Bedingungen ihrer Niederlassung zu entnehmen. Eine dritte Judeneinwanderung nach Hoheneins fand im Jahre 1744 unter dem Grafen Franz Wilhelm Max statt. Die Ursache dieser Einwanderung werden wir später finde», wenn wir auf die Judenverfolgungen im Vorderlande (Sulz) zu sprechen kommen.

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