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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1899-05-01 · Heft 5 (1.5.1899) · p. Seite 102

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
19 (1899)
Issue
Heft 5 (1.5.1899)
Date
1899-05-01
Page
Seite 102 (sequence 6)
Language
German
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102 anderen Gemeinden gezwungen sind; 2) daß durchreisende israelitische Arme, wenn sie den Verbandsgemeindcn angehören, nur zwei Mal, wenn sie den Gemeinden anderer Verbände oder dem Auslande angehören, nur ein Mal jährlich Unterstützung empfangen; 3) daß jeder ansprechende Arme, der des Betruges oder der Fälschung überwiesen ist, keine Unterstützung erhalten und der Bestrafung zugeführt werden soll, daß Derjenige aber, der dieser Vergehungen schwer verdächtig ist, in ein besonderes Verzeichnis eingetragen und ein Auszug aus demselben allen Verbaudsgemeinden alljährlich zugeschickt werde; 4) daß alle israelitischen Wohlthätigkeitsvereiue eines Ortes in beständiger Verbindung mit einander bleiben; b) daß jeder Wohlthätigkeitsverein jährlich einen Bericht nach einem bestimmten Formulare an die Verbandsleitnng sende; 6) daß alle Verbände Verbandskassen aus Beiträgen der Vereine aller Gemeinden bilden, welche bei außerordentlichen Fällen größere Unterstützung gewähren; 7) daß eine zentralisirte Organisation zum Arbeitsnachweis eingerichtet werde." Demgemäß wurde eine in ähnlicher Weise wie der erwähnte Verbandstag zusammengesetzte Commission mit den Vorarbeiten zur Abstellung der schweren Mißstände betraut. Sie führt den Titel: Commission zur Bekämpfung der Wanderbettelei, zur Organisation der Armenpflege, zur Begründung von Arbeitsnachweisen sowie von Arbeitsstätten. In ihrer ersten Sitzung am 2. Februar 1899 hat diese Commission als das beste Mittel erkannt, daß eine Organisation der Armenpflege zunächst bezirksweise angebahnt werde, daß die Unterstützung der Wanderbettler an den einzelnen Orten auf das geringste Maß znrückzuführen sei, und daß Arbeitsstätten eingerichtet werden. Alle diese Vorschläge bestehen außerhalb der jüdischen Religionsgenossenschaft seit langen Jahren in Wirklichkeit und haben sich aufs beste bewährt, namentlich gilt das von den interconfessionellen Arbeitsstätten, wie deren große Anzahl — im deutschen Reiche befinden sich deren nicht weniger als 28 — beweist. Die „Commission zur Bekämpfung der Wanderbettelei" steht nicht an, die Erfahrungen die von gleichstrebenden Andersgläubigen erworben sind unfern notleidenden Glaubensgenossen zu Gute kommen zu lassen, und ist dankbar für die Ratschläge, die ihr von Sachverständigen und gerecht abwägenden Persönlichkeiten — wie dem ans dem Gebiete der Armenfürsorge wohlbewährten Pastor Mörchen in Bethel bei Bielefeld — erteilt werden. Wie aus dem in verschiedenen jüdischen Zeitungen abgedruckten Schreiben des genannten Herrn hervorgeht, wird von sachverständiger christlicher Seite keineswegs verkannt, daß die besonderen sozialen und religiösen Verhältnisse der Juden die Gründung besonderer Arbeitsstätten als notwendig erscheinen lassen. Unsere Aufgabe wird es sein, Institutionen zu schaffen, die nach dem bewährten Muster ihrer aus einer glücklichen Vereinigung von humanitären und volkswirtschaftlichen Ideen entstandenen Vorbilder gegründet, den besonderen sozialen und religiösen Bedingungen unserer armen Glaubensbrüder in eingehendster Weise Rechnung zu tragen

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